Kann man die Unterstützung der Eltern (Sozialhilfeempfänger) steuerlich geltend machen?
Hallo, ich gebe meiner Mutter, die Grundsicherung bekommt, wöchentlich 100 Euro in bar dazu.
Kann ich dies steuerlich geltend machen?
Außerdem steht bei ihr eine Zahnbehandlung in Höhe von 5000 Euro an.
Kann ich auch dies steuerlich als aussergewöhnliche Belastung geltend machen?
Meine Mutter erhält monatlich 300 Euro Rente und den Rest iHv 500 Euro Sozialhilfe
Vielen Dank.
2 Antworten
Es gibtden § 33 a EStG. Das ist die passende Vorschrift.
Für die laufenden Zahlungen, die Du Deiner Mutter gibst, geht das aber ins Leere, weil eigene Einkünfte und bezüge angerechnet werden, soweit die 624,- euro übersteigen. Mit 300,- Rente und 500,- Grundsicherung (9.600,- im Jahr, das sind 8.976,- Euro mehr als 624,- euro), wird der Abzugsbetrag von höchstens 8.354,-, bzw. die von Dir gezahlten 5.200,-, überschritten. Also kein Abzug.
Die 5.000,- Behandlungskosten, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden, kannst Du es als Normale aussergewöhnliche Belastung versuchen, aber natürlich kommt da auch die zumutbare Belastung ins Spiel.
für das betreffende Jahr könnte man nun auf die Idee kommen, die Behandlungskosten und die laufende Unterstützung zusammen zu ziehen.
Ich würde es versuchen.
1. ja kann man steuerlich geltend machen
2. auch die Kosten für die Zahnbehandlung kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (der zumutbare Eigenanteil wird abgezogen, einkommensabhängig)
3. möglich das die Sozialhilfe entsprechend gekürzt wird, vorher beim Sozialamt erkundigen