Kann man die Unterstützung der Eltern (Sozialhilfeempfänger) steuerlich geltend machen?

2 Antworten

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Es gibtden § 33 a EStG. Das ist die passende Vorschrift.

Für die laufenden Zahlungen, die Du Deiner Mutter gibst, geht das aber ins Leere, weil eigene Einkünfte und bezüge angerechnet werden, soweit die 624,- euro übersteigen. Mit 300,- Rente und 500,- Grundsicherung (9.600,- im Jahr, das sind 8.976,- Euro mehr als 624,- euro), wird der Abzugsbetrag von höchstens 8.354,-, bzw. die von Dir gezahlten 5.200,-, überschritten. Also kein Abzug.

Die 5.000,- Behandlungskosten, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden, kannst Du es als Normale aussergewöhnliche Belastung versuchen, aber natürlich kommt da auch die zumutbare Belastung ins Spiel.

für das betreffende Jahr könnte man nun auf die Idee kommen, die Behandlungskosten und die laufende Unterstützung zusammen zu ziehen.

Ich würde es versuchen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

1. ja kann man steuerlich geltend machen 

2. auch die Kosten für die Zahnbehandlung kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (der zumutbare Eigenanteil wird abgezogen, einkommensabhängig) 

3. möglich das die Sozialhilfe entsprechend gekürzt wird, vorher beim Sozialamt erkundigen