Eine Nebentätigkeit neben dem Hauptjob als Freiberufler?

2 Antworten

Im Vertrag mit dem Institut werde ich als Freiberufler definiert.

Also bist Du Selbständig tätig und es ist kein Minijob. Der wäre übrigens weder Steuer- noch Sozialversicherungsfrei. Das wird vielfach nur deshalb angenommen. weil der Arbeitgeber diese Abgaben pauschal abführt und mit über 30 % auch allein trägt.

Um über die mögliche Steuer etwas zu sagen, muss Du erstmal den Gewinn ermitteln. Die Kosten sind abzuziehen. Nur der Gewinn ist dann zu versteuern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die 250 € kannst du nur als steuerfreien Minijob abrechnen, wenn du vom Arbeitgeber als Minijobber angemeldet bist.

Wie soll das denn funktionieren, wenn der Fragesteller schreibt, dass er als Freiberufler eingestuft wird?

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