Ich bin öfters als Proband tätig und bekomme eine Aufwandsentschädigung, habe die nie beim Finanzamt angegeben - das möchte ich ändern, wie mache ich das?

2 Antworten

Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei. Es werden ja nur Auslagen ersetzt. Wenn das auf dem Beleg steht bist Du fein raus. Verhält sich genauso wie das Zeugengeld vor Gericht. Interessant wird das nur, wenn z. B. die Erstattung für Fahrtkosten unter 30 cent liegen und keine Verpflegungspauschale gezahlt wurde. Wenn man also bei Gericht den ganzen Tag als Zeuge verbringen muss und weit anreisen muss und nur 17€ pro Std. für die Aussagezeit bekommt.

Einkommenssteuererklärung abgeben.

Dein Sachverhalt ist dünn. Wir wissen nicht wovon Du lebst. Gehalt, Bafög, Selbständigkeit?

Du musst nur Deine Einnahmen erklären und Deine Kosten abziehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

DH . So einfach ist Steuer !!

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Übrigens, in der Vereinbarung mit dem Institut, bei dem Du Proband bist, unterschreibst Du, dass Du für die Versteuerung selbst zu sorgen hast.

Wenn die geprüft werden, notiert man sich auch die Namen.

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@wfwbinder

Hallo, ich bekomme Erwerbminderungsrente.

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@bertihh

Aha und wie viel? Ist die So hoch, dass Du Steuern zahlen musst? Eventuell fällt ja gar keine Steuer an, denn die EU Rente ist ja nicht voll zu versteuern.

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