Steuerklasse VI

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Jetzt müßte man noch wissen, ob Du wegen überschreitn der Altersgrenze in Pension gehst, oder früher.

Aufjeden Fall wird dir die Lohnsteuer, der Soli und die Lohnkrichensteuer (bei 1.000,- Euro 171,26) nach Ablauf des Jahres auf Deine Gesamtsteuer bei der einkommensteuererklärung angerechnet. Erst dann wird die endgültige Steuer berechnet.

Ausserdem, wenn Du bisher die III hattest, muss man für die tatsächliche Steuerbelastung auch die Einkünfte der Ehefrau kennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986