Wieso soll ich als (Grundschuld-) Gläubiger an Finanzamt aus Pfändungs/Überweisungsbeschluss zahlen?
Ich hab Heute als Grundschuld- GLÄUBIGER vom Finanzamt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten. Wieso soll/ muß ich als GLÄUBIGER für meinen Schuldner 5000,- an Finanzamt zahlen? Ich hab vom Schuldner noch nichts erhalten und das wird auch noch dauern.
Hab die da was verdreht? Was kann/ muß ich dagegen machen?
Danke für schnelle Antwort Grüße...
1 Antwort
Schließe mich der Beurteilung von Meandor an und ergänze:
Die Pfändung des Rückgewährsanspruchs erfasst auch den in der Zwangsversteigerung aus der Grundschuld über die gesicherte Forderung hinaus etwa erzielten Übererlös.
Die Pfändung geht allerdings ins Leere, wenn der Rückgewährsanspruch vorher wirksam an einen Dritten, beispielsweise einem nachrangigen Grundschuldgläubiger abgetreten ist.
Empfehlung: Schreibe ans Finanzamt, dass Grundschuld und Forderung noch in voller Höhe bestehen, Rückgewährsreife also noch nicht eingetreten ist, und Abtretungen und Pfändungen - nicht - vorliegen.
genau; Hintergrund ist nämlich, dass sich durch die Rückübertragung einer Grundschuld diese in eine Eigentümergrundschuld umwandelt; an dieser Eigentümergrundschuld setzt sich dann nach § 1287 BGB das Pfandrecht des Pfandgläubigers fort.