Nachzahlung trotz versteuerter Abfindung?
Hallo liebe Finanzexperten,
ich habe meine Tätigkeit krankheitsbedingt mit einem Auflösungsvertrag beendet. Im Folgejahr hatte ich keine Einkünfte, habe nun meine Lohnsteuererklärung online machen wollen und fiel fast um, da ich sehr viel nachzahlen soll. Ich habe die Daten wie auf der Lohnsteuererklärung aufgeführt eingetragen.
War das vielleicht nicht richtig ? Wie greift dort die Fünftelregelung ?
Man sagte mir sogar wenn der Bruttoarbeitslohn niedrig war und die Abfindung hoch, kann man mit einer Erstattung rechnen .....
Hier einmal die Eckdaten :
Daten/Position Lohnsteuerbescheinigung :
3 Bruttoarbeitslohn 10.547 €
4 Einbehaltene Lohnsteuer 1536 €
5 Einbehaltener Solidaritätszuschlag 84 €
10 Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn (ohne9) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen 96.000€
11 Einbehaltene Lohnsteuer 13.085 €
12 Soli 719 €
22 AG-Anteil RV 1320 €
23 AN-Anteil RV 1320 €
25 AN-Anteil KV 823 €
26 AN-Anteil PV 143 €
27AN-Anteil AV 211 €
und halt die anteiligen Arbeitgeber/nehmer-anteile Rentenversicherung/Krankenversicherung etc.
Keine Kirchensteuerpflicht.
Im Folgejahr keine Einkünfte ( auch kein ALG1), hab mich von der Abfindung finanziert.
Wäre super nett, wenn mir ein Experte kurz antworten könnte.
Mfg Stibbi
2 Antworten
Also auf einen Bruttolohn von 106.000,00 € nur ca. 15.000,-€ Steuern zu bezahlen, empfinde ich schon als sehr wenig. Das sind nicht mal 15%.
Ob Du die Daten der Lohnsteuerbescheinigung richtig bei elster eingetragen hast, kann hier niemand wissen.Der Betrag aus Zeile 10 der Bescheinigung wäre wohl in Zeile 17 bei elster einzutragen, ebenso die einbehaltene Lohnsteuer in den Zeilen danach.Dann sollte wohl auch die Fünftelregelung greifen.
Jedenfalls guck Dir mal die Steuerprogressionstabelle an. Bei einem zvstE von ca. 30.000,-€ wäre der Steuersatz ca. 30% ((und nicht nur 15%). Hab jetzt mal gerechnet 10.000,- aus dem job plus 20.000,- aus der Abfindung.
Das würde die Nachzahlung wohl schon etwas erklären.
Was ist übrigens mit Deiner KV? Falls Du freiwillig in der GKV versichert bist, wird die Abfindung auch berücksichtigt...
gehört, aber nicht verstanden. kann mir das helfen ?
warum mein arbeitgeber so wenig steuern bezahlt hat wüsste ich auch mal gerne. hab ich jetzt schon 2x gehört. das mit zeile 10 hatte ich auch in 10 eingetragen. probiere das mal mit zeile 17. danke für den tipp ! gebe das nochmal so ein.
Die Steuerberechnung ist hier nicht nachvollziehbar. Auf das normale zu versteuernde Einkommen (10.547 EUR insgesamt) sind 1.536 EUR LSt zuviel - oder war monatlich 10.547 EUR gemeint?
Auf 96.000 EUR Abfindung sind auch nach Fünftelregelung 13.085 EUR zu wenig.
Wann wurde denn die Abfindung ausgezahlt? Im Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder im Folgejahr? Wenn nicht im Folgejahr, spielt das auch keine Rolle bei der Berechnung der Abfindung.
Genauer lässt es sich nur anhand des Steuerbescheids nachvollziehen.
die 10.547 sind Jahreseinkommen. war das jahr teils im krankengeld. das auszahlungsjahr war auch das beendigungsjahr. ist schon merkwürdig oder ... bleibt mir wohl nur der weg zu einem lohnsteuerverein. nehmen die auch arbeitslose ??? mir würde ja auch eine einmalberatung reichen. habe aber nichts gefunden.
sagt dir Fünftelregelung etwas?