Wie kann ich im geschilderten Fall erkennen, ob die Abfindung tatsächlich berücksichtigt wurde?
Guten Tag,
folgende Frage: Wie ist im Steuerbescheid zu erkennen, ob eine erhaltene Abfindung nach der Fünftelregelung besteuert wurde bzw. ob mindestens das Finanzamt geprüft hat, ob die Anwendung der Fünftelregelung in Betracht kommt?
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer zum 31.12. betriebsbedingt. Dieser erhält monatlich regulären Arbeitslohn vom 01.01. bis 31.12. in Höhe von 5.000 €. Nach dem Urteil im Kammertermin zahlt der Arbeitgeber mit dem Dezemberentgelt eine Abfindung als Einmalzahlung von 20.000 €. Somit erhielt der Arbeitnehmer in dem Veranlagungsjahr in Summe 80.000 €, bestehend aus 60.000 € regulärem Arbeitslohn und 20.000 € Abfindung. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers weist unter Nr. 3 Bruttoarbeitslohn den Gesamtbetrag von 80.000 € aus. Er hat demnach die Abfindung nicht ermäßigt besteuert, sondern als Bruttoarbeitslohn regulär besteuert. Allerdings hat er auch keine Angabe in Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung gemacht. Aus den Angaben der Bescheinigung wird also nicht ersichtlich, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn zum Teil eine Abfindung enthält.
Der Arbeitnehmer setzt in Anlage N den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend in Zeile 6 Bruttoarbeitslohn von 60.000 € an und trägt die Abfindung von 20.000 € in Zeile 18 als „Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre – ggf. lt. Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung – vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert“ ein.
Beide Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung zur ermäßigten Besteuerung sind gegeben (Zusammenballung und Zahlung in einem Kalenderjahr).
In den Erläuterungen zur Festsetzung des eingetroffenen Steuerbescheides findet sich: „Der Arbeitslohn wurde entsprechend den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten angesetzt.“ Das legt den Schluss nahe, es wurde von den Angaben des Arbeitnehmers abgewichen und die Meldung des Arbeitgebers übernommen, die wiederum nicht erkennen lässt, dass der gemeldete Bruttoarbeitslohn von 80.000 € eine Abfindung von 20.000 € umfasst, die ermäßigt zu besteuern wäre.
Es wirkt somit als ist im Steuerbescheid das Thema Abfindung und damit die Fünftelregelung nach § 34 EStG für die Abfindung total ignoriert. Wie kann der Arbeitnehmer seinen Steuerbescheid dahingehend selbst prüfen? Müsste sich nicht im Bescheid „§ 34 EStG“ als Schlagwort finden?
Zugegebenermaßen wurden keine Unterlagen zur Abfindung eingereicht, sondern nur die Angaben in Anlage N gemacht (da dort kein Hinweis erteilt wurde). Gleichzeitig veranlagte das Finanzamt ohne jegliche Nachfragen zur eingereichten Steuererklärung, obwohl scheinbar die Diskrepanz in der Angabe des Bruttoarbeitslohns Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer auffiel.
Besten Dank für eine kurze Info wie aus dem Bescheid zu erkennen ist, ob das Thema Abfindung und § 34 EStG betrachtet wurde oder nicht.
Viele Grüße!
3 Antworten

Erstens wurden die Daten des AG übernommen, wurde ja erläutert. Zweitens muss wohl tatsächlich ein Satz mit Paragraf 34 drinstehen "Ein Teil der Einkünfte wurde ermässigt besteuert". Drittens kannst Du noch das zvE in einen Rechner eingeben. Wenn der den gleichen Steuerbetrag ausspuckt wie Dein Bescheid, wurde alles voll versteuert, glaube ich zumindest.

Das Finanzamt hat sich nach den übertragenen Lohndaten zu richten.
Einen Antrag auf Aufteilung hast Du nicht gestellt.

Du kannst Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und Dokumente nachreichen, aus den erkennbar ist, dass in dem Gesamtbetrag eine Abfindung enthalten ist.

Einen Einspruch braucht man nicht zu begründen. Es reicht Einspruch einzulegen wegen "Nichtberücksichtigung der ermäßigten Besteuerung" oder "Fünftelregelung für die Abfindung". Das Finanzamt ist verpflichtet, den gesamten Steuerfall neu zu prüfen.
Danke Erwin, das ist das weitere Vorgehen, falls die Abfindung nicht der Fünftelregelung unterlag.
Meine Ausgangsfrage ist jedoch zunächst: Wie erkenne ich überhaupt an einem Steuerbescheid wie verfahren wurde?
Mache ich z.B. Arbeitsmittel von 300 Euro geltend und das Finanzamt setzt nur 200 Euro an, so kann ich die Abweichung sogleich in der Steuerberechnung erkennen. Der Abgleich Bescheid zu eingereichter Steuererklärung ist da recht einfach.
Aber an welcher Stelle oder wie würde ich das Thema Besteuerung der Abfindung nach § 34 EStG im Steuerbescheid finden? Ich muss ja erst einmal erkennen, was da gemacht wurde, bevor ich einen Einspruch einlege.