Wie schicke ich den Arbeitsvertrag zurück?

5 Antworten

Sofern dein AG noch nicht unterschrieben hat, müssen beide zurück. Sofern nur deine Unterschrift fehlt kannst du ein Exemplar behalten.

So einen Quatsch erlebe ich auch häufig.

Du musst natürlich beide Exemplare unterschreiben und zurückschicken, und bekommst dann hoffentlich Dein Exemplar (vom AG auch unterschrieben) zurück.

Soweit (D)ein Formular-Vertrag bereits vom AG unterzeichnet ist, musst Du nur den von Dir unterschriebenen Vertrag zurücksenden.

Ansonsten sind beide Ausfertigungen von Dir unterschrieben zurückzusenden.

ein Exemplar bleibt bei dir. Gut aufheben!

... Achso, ist noch nicht vom AG unterschrieben? Das ist aber ungewöhnlich. Du brauchst natürlich eins, auf dem auch die Unterschrift des AGs ist.

Solange der AG dir nicht bereits eine unterschriebene Ausfertigung zusendet, würde ich eine Ausfertigung auf jeden Fall behalten.

Dem AG reicht ja auch eine von dir unterschriebene Ausfertigung für die Akte.