Finanzierung Banken - Rechnungen?

3 Antworten

Es gibt dafür kein Gesetz, dass Du die Rechnungen schicken sollst, oder musst.

Es gibt lediglich die Vorschrift das Banken sich über die Bonität der Kunden und die sachgemäße Verwendung der Kreditmittel informieren müssen.

Ob sie die Rechnungen vom Kunden anfordern, oder den Kunden bitten, den Handwerkern zu sagen, dass die die Rechnungen direkt an die Bank geben, oder das mit den Abnahmevermerken durch die Architekten gemacht werden soll, das kann die Bank machen wie sie will.

In einer Zeit, in der man mit Adobe leicht Dinge verändern kann, ist es nachvollziehbar, dass Banken die Sachen gerne direkt vom Rechnungsaussteller wollen.

Für Dich ist es keine Pflicht, aber Du erfüllst den Wunsch DEines Kunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke! Sag mal muss ich denn eig überhaupt eine Rechnung schreiben? Also was passiert wenn ich eig keine Rechnungen schreiben würde? Kam mir grad so in den Sinn :D

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@KevSch

Wenn Du eine Handwerkerleistung erbringst, musst Du auf Anforderung Deines Auftraggebers eine Rechnung schreiben und wenn er den Bau finanziert muss er eine Rechnung anfordern, so ist es.

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@wfwbinder

Also nur auf Anforderung. Angenommen, der Kunde zahlt nach Fertigstellung basierend auf dem Angebot, dann braucht es keine Rechnung?

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@KevSch

Wenn der Kunde zahlt und keine Rechnung braucht, wird er keine anfordern, aber wenn die Bank eine sehen will um es zu finanzieren, wird er eine anfordern.

Ausserdem, wenn es ein schriftliches Angebot gab, dann wird das vermutlich detailliert sein. Da würde ich mir die Zahlung auf dem Angebot quittieren lassen und haben meine Rechnung mit Quittung.

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@wfwbinder

Danke, weiter unten wurde jetzt allerdings kommentiert, ich brauch wegen §14 eine Rechnung ? Jetzt bin ich verwirrt, was von beidem nun stimmt. Kannst du das nochmal aufklären? danke!

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@KevSch

Du hast die Frage gestellt in Sachen Banken Deiner Kunden.

Die Verpflichtung zur Rechnungsstellung gem. § 14 UStG hat damit nichts zu tun, sondern ist eine Verpflichtung aus dem Steuerrecht.

§ 14 Ausstellung von Rechnungen

(1) Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden. Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird.

(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:

  1. führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen;

Aus den oben genannten Bestimmungen kann man ablesen, dass eine Rechnung nicht unbedingt "Rechnung" heißen muss.

Wenn ich z. B. für eine kleine Dienstleistung einem Mandanten 59,50 Euro abnehme und ihm dafür eine Quittung gebe:

Ich bestätige von Herrn .......... für die Erstberatung in Sachen Existenzgründung Euro 59,50, inkl. 9,50 Euro Umsatzsteuer, erhalten zu haben. Ort, Datum Unterschrift, Stempel meiner Kanzlei

So ist das eben auch eine Rechnung.

Ebenso wie ich Schrieb, dass wenn der Auftraggeber Dir den Werklohn gibt und Du es ihm auf Deinem Angebot quittierst, so ist dann das eben die Rechnung.

Der geforderte Inhalt:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
  9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers 



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Das kommt auf die Art des Kredites an. Für einen Verbraucherkredit muß man nicht nachweisen, wozu man diesen anschließend verwenden will, ergo muß man keine Rechnungen vorlegen, bei einer Baufinanzierung muß man schon nachweisen, wozu man das Geld braucht und bekommt entsprechend andere Konditionen. Und dann gibt es die Fälle, wo die Bank den Kredit verwaltet und die Rechnungssumme eben direkt an den Gläubiger überweist. Der Kunde das Geld also nicht ausgehändigt bekommt, in dem Fall muß natürlich die Bank die Rechnung bekommen.

Danke! Sag mal muss ich denn eig überhaupt eine Rechnung schreiben? Also was passiert wenn ich eig keine Rechnungen schreiben würde? Kam mir grad so in den Sinn :D

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@KevSch

§ 14 UStG sollte Dir als Handwerker eigentlich bekannt sein.

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Jetzt bin ich verwirrt. Du sagst §14 UST aka ich muss ne Rechnung schreiben und @wfwbinder sagt, ich kann mir ein Angebot quittieren lassen, bzw. brauch keins. Könnt ihr mir grad sagen wo hier der Unterschied ist ? danke!

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Schlicht und einfach Du stehst mit den Banken Deiner Kunden in keinerlei geschäftlicher Beziehung - ergo ist es im Prinzip alleine die Ausgabe Deiner Auftraggeber / Kunden Rechnung an ihre jeweilige Bank weiterzuleiten.