Wie lange kann man einen Scheck einlösen?

4 Antworten

Inlandsschecks müssen innerhalb von 8 Tagen vorgelegt werden (Art.29 Scheckgesetz), allerdings darf der Bezogene auch später zahlen (Art.32 Scheckgesetz). Allerdings wird die Bank das nicht tun da sie 6 Monate nach Ausstellung keinen Rückgriffsanspruch mehr gegen den Aussteller hat:

http://dejure.org/gesetze/ScheckG/52.html

Und Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, dass die Bank Dir das Geld aus eigenem Vermögen zahlen wird. Der Scheck ist also wertlos für Dich.

wenn die Bank mitspielt und das Konto des Scheckausstellers noch existiert, dann geht das, dann Glück gehabt.

Bei Schecks ausgestellt innerhalb Deutschlands gilt eine Vorlegefrist von acht Tagen. Wird der Scheck später bei einer Bank eingereicht, ist sie nicht verpflichtet den Scheck einzulösen, sie kann aber.

Also, wie auch @barmer schon schreibt, " Versuch macht kluch " ! ;-)) K.

Privatier59  30.09.2013, 08:11

Na ich verwette meine Katzenohren darauf, dass der Fragesteller mehr als ein schallendes Gelächter nicht ernten wird.

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Gaenseliesel  30.09.2013, 21:04
@Privatier59

Du wirst es nicht glauben, aber genau daran habe ich beim Antworten auch gedacht.

Ich wollte den Fragesteller nur nicht entmutigen. Manchmal geschehen ja doch noch Wunder auf dieser Welt, man muss nur fest daran glauben !!! ;-)))

Würde mich aber wirklich interessieren, wie es ausgeht ...... K.

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Versuch macht kluch.

In der Praxis funktioniert es meistens. Wenn das Konto des Bekannten noch existiert.

Viel Glück

Barmer