Vor Ewigkeiten einen Scheck ausgestellt, wie lange ist dieser gültig und kann eingelöst werden?

2 Antworten

Der von Dir ausgestellte Scheck ist bei Vorlage fällig. Für im Inland ausgestellte Schecks gilt gem. Scheckgesetz eine Vorlagefrist von 8 Tagen. Danach kann die bezogene Bank (also die Bank bei der Du das Konto hast) die Einlösung des Schecks verweigern. Bei einer späteren Vorlage hat der Scheckeinreicher allerdings nur die scheckrechtlichen Rückgriffsrechte verloren. Seine Ansprüche auf Bezahlung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, z.B. die Bezahlung einer Rechnung, bestehen natürlich weiterhin.

Nein, die Bank wird ihn vom Kunden nicht mehr annehmen.

Ausserdem ist die Schuld inzwischen verjährt.