Darf eine Werkstatt Standkosten verlangen, obwohl sie Niemanden da haben, der die Rechung erstellen kann und sich die Standzeit damit durch ihre Schuld erhöht?

3 Antworten

Ist das denn tatsächlich eine Standgebühr nach Anzahl der Tage? Ich denke mal eher, dass die Abschleppkosten bezahlt werden sollen.

Noch exestiert keine Rechnung und auch keine mündliche Aussage über die Kosten. Das ist ja das Problem, ansonsten hätte sich das sicher schon geklärt, wenn es nur ums bezahlen geht.

Will nur ungern mehr zahlen, als ich müsste, nur weil die Werkstatt nicht in der Lage war für ihre Leistung eine Rechnung zu erstellen. Immerhin hätte das Auto schon seit knapp 10 Tagen dort geholt werden können, von der anderen Werkstatt.

Kenne mich leider auch nicht mit Standgebühren aus, ab wann diese fällig werden. Dachte, ab dem ersten Tag, ab dem es dort steht. Wobei ich gestern noch etwas recherchiert habe und ohne "Warnung" wohl keine berechnet werden dürften. Zumindest wenn ich es richtig verstanden habe.

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@rstoneage

Für die Forderung von Standgebühren von mehr als einem Tag gibt es absolut keine Rechtsgrundlage. Im Gegenteil: Du könntest jetzt die Werkstatt auf Herausgabe des Autos und Schadensersatz verklagen. Eine mögliche Strafanzeige wegen Unterschlagung gegen die Geschäftsführung der Werkstatt sei mal dahingestellt.

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Dann scheint das hier eher alles Spekulation zu sein. Warte doch ab, was jetzt passiert.

Das ist nicht dein bzw. deren Ernst? Die geben das Auto nicht heraus? Geh dahin und forder sein Auto zurück. Notfalls tauchst du da zusammen mit der Polizei auf! Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Werkstatt, das Auto zurückzubehalten.

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