Wertgutachten?Rückrechnung?
Hallo Ihr lieben,
wenn ich von einem Haus ein aktuelles Gutachten erstellen lasse,der Erblasser aber bereits 2015 verstorben ist muss dann nicht eine Rückrechnung bis 2015 erfolgen?
Ich war bis 2023 Besitzer
Stichwort Investitionen
2 Antworten
Da sich aus Deinen anderen Fragen ergibt, dass Du von 2015 - heute etliches in das Objekt investiert hast, stellt sich natürlich die Frage, wie ein Gutachter das bewerten soll - gibt es denn Fotos vom ursprünglichen Zustand?
Ich war bis 2023 Besitzer
ich denke das mit dem Geschenk kannst du nicht nachweisen, somit bist du doch nicht der Besitzer
Deine ganzen Fragen solltest du mit sämtlichen Unterlagen unter dem Arm einen Fachanwalt stellen, vielleicht hat der dann den Durchblick, denn ich glaube jede weitere Frage von dir hier macht euren Erbfall noch verwirrender.
Und es gibt einen Zeitzeugen da er die meisten Arbeiten ausgeführt hat
Ich wünsche dir das weil du ja genug investiert hast, du hast ja schon geschrieben das du beim Anwalt warst, aber wenn immer wieder Fragen auftauchen hast du vielleicht den falschen und solltet mal einen vernünftige Fachanwalt aufsuchen.
Natürlich,alles Dokumentiert.