Bausparvertrag Auszahlung vor Ablauf der Bindungsfrist?

1 Antwort

Eine wohnwirschaftliuche Verwendung musst Du nicht nachweisen, da Du keine Wohnungsbauprämie beantragt hast.

Die VL vom Arbeitgeber kannst Du behalten.

Wenn Du Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt (Staat) bekommen hast, dann musst Du allein diese zurückzahlen: "Die Sperrfrist zur Erlangung der staatlichen Förderung beträgt sieben Jahre".

Gehe mit diesen Infos zu Deinem Schwäbisch-Hall-Berater und frage ihn, was er Dir da für einen Mist erzählt hat ?!