Steuerberaterkosten nach Beendigung der Selbstständigkeit absetzen?

1 Antwort

Die Kosten für die Erstellung der Jahresabschlüsse bzw. Gewinnermittlungen und die Anfertigung der betrieblichen Steuererklärungen müssen doch in deiner Aufgabebilanz bereits berücksichtigt worden sein, zumindest als Rückstellung. Damit sind sie doch bereits erfasst.

Hier käme allenfalls noch Aufwand oder Ertrag in Frage, wenn die tatsächlichen Kosten (z.B. wegen des Steuerberaterwechsels) höher oder niedriger sind als die in der Aufgabebilanz gebildeten Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten. Dann selbstverständlich im Jahr der Zahlung.

Hallo.

Sorry, soweit hatte ich nicht gedacht, so weit drin bin ich nicht in der Bilanzierung. Dein Rat hat mir aber somit sehr geholfen. Habe es eben geprüft. Für 2011/2012 wurden Rückstellungen hierfür gebildet. Für 2013 allerdings nicht.

Sofern der Steuerberater die Rechnung für den Abschluss 2013 bereits berücksichtigt hat, könnte dieser unter "sonstige Verbindlichkeiten" enthalten sein, verstehe ich das richtig? Dann werde ich das prüfen.

Danke schonmal für die Hilfe!

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@Silent

Du musst in der Überleitungsrechnung bzw. in der GuV nachsehen, ob der Aufwand für "Abschluss und Prüfung", wie es gerne heißt, zu den Rückstellungen passt.

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