Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

5 Antworten

Unabhängig von einem möglichen Erbe stellt sich mir die Frage, ob so ohne Weiteres überhaupt eine Renovierung und Vermietung vorgenommen werden kann.

Steht Ihre Mutter unter Betreuung oder hat Ihnen eine Betreuungsvollmacht erteilt? Bei Demenzkranken, ich spreche da aus eigener Erfahrung, ist das nicht so einfach. In der Regel sind diese nicht mehr in der Lage, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.

Auch wenn Ihre Absichten sicherlich gut gemeint sind, würde ich mit an Ihrer Stelle sorgfältig erkundigen.

Die Darstellung ist zu ungenau. WER wohnt in diesem Haus? ZWEI Brüder mit der Mutter, oder Mutter ganz alleine? MUTTER mit Sohn und der Bruder wohnt in seiner eigenen Whg außerhalb des Hauses? Und warum soll ein Bruder auf sein Erbe verzichten, bzw. Auszahlung des Erbanteils?

Alles ein wenig komisch........

hildefeuer  29.01.2017, 12:20

Wenn der künftige Hartz4 Bezieher das Erbe ausschlägt, erben doch dessen Kinder.....

"Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird."

aha daher weht der Wind. Es wird befürchtet, das die Behörden darauf zugreifen. Aber das ist doch unkritisch, wenn Anteile an den Bruder gehen. Die Arge macht da doch nix. Die Arge wird nicht die Auflösung der Erbengemeinschaft vorantreiben.
Außerdem kannst Du Ihm ja 100€ pro Monat zahlen bis sein Anteil abgegolten ist.

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cyracus  31.01.2017, 01:48
@hildefeuer

Ups, ist mir etwas entgangen? Wo werden denn Kinder des möglicherweise späteren Hartz IV-Beziehers genannt?

Sobald das Jobcenter erfährt, dass ihr "Kunde" ein positives Erbe ausgeschlagen hat, gibt's Ärger!

Die Arge wird nicht die Auflösung der Erbengemeinschaft vorantreiben.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, gibt es keine Erbengemeinschaft, die aufgelöst werden könnte - dann hat der Fragesteller allein geerbt.

Und: Warum sollte patrasto (den Du hier kommentierst) irgendwem monatlich 100 Euro zahlen??

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Wie kann das denn mit dem Hartz4 ab Juni so sicher sein? Bis dahin findet er doch sicher einen Job.

Also beide Brüder würden erben. Einer wird Hartz4 Empfänger werden. Der möchte jetzt verzichten oder das Erbe Ausschlagen?

Er kann ja als Hartz4 Empfänger unschädlich 100€ pro Monat bekommen.

Also kann so sein Anteil abgegolten werden, ohne das sich seine Hartz4 Bezüge reduzieren.

Aber all dies würde ja erst im Erbfall eintreten. Investitionen des Anderen Bruders zuvor in Fremdes Eigentum (die Mutter ist ja Eigentümerin) sollen irgendwie berücksichtigt werden. Hier wird es schwierig, wenn man mit dem Erblasser keinen Erbvertrag mehr schließen kann.


cyracus  31.01.2017, 01:38

Was hat das Erben eines halben Hauses mit monatlich 100 € zu tun?? - Gar nichts!

Meinst Du vielleicht, der Bruder solle das Erbe ausschlagen, und der Fragesteller zahlt dann anrechnungsfrei seinem Bruder monatlich 100 € als Ausgleich?

https://www.youtube.com/watch?v=Qw7s1nMO4yA

Der Bruder würde sich mit der Ausschlagung des Erbes "mutwillig arm" machen, was dem Gesetzgeber überhaupt nicht gefällt. Darauf folgende Sanktionen sind schmerzhaft.

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Es ist sehr gefährlich für die Fragesteller, eine solch falsche Antwort zu erhalten. Diese Plattform heißt "Finanzfrage", was den Eindruck erweckt, dass hier verlässliche Antworten gegeben werden.

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Würde Dein Bruder negativ erben = er würde durch das Erbe ärmer werden, weil Schulden den Wert des Erbes übersteigen, darf er als Hartz IV-Bezieher das Erbe ausschlagen. - Weil er mit seinem Erbteil aber wohl mehr Vermögen hätte als ohne das Erbe, darf er das Erbe nicht ablehnen, denn er würde sich damit "mutwillig arm" machen. - Lies dazu diese Antwort:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hartz-4-und-Erbschaft-ablehnen--f252148.html

Ihr erbt also zu gleichen Teilen. Das Geld, das Du nun investierst, erhöht quasi den Wert des Hauses, von dem Du und Dein Bruder zu gleichem Anteil was habt.

Hartz IV ist ja kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern es soll das Existenzminim derjenigensichern, die zu wenig zum Leben haben. Hat jemand Einkünfte, von denen er leben kann, also dass er nicht unter dem Existenzminimum gemäß Hartz IV-Vorschriften ist, oder kommt er zu Vermögen, gibt es keinen Grund für die Allgemeinheit = Staat, den Nicht- oder Nicht-mehr-Bedürftigen finanziell zu unterstützen.

Dein Bruder kann in der geerbten Haushälfte selbst wohnen, es verkaufen oder vermieten. Bewohnt er die Haushälfte selbst, und ist die Quadratmeterzahl gemäß Hartz IV-Vorschriften "angemessen" - siehe dazu hier

http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

bekommt er weiter Regelsatz, Krankenkasse und die dafür notwendigen Unterkunftskosten vom Jobcenter.

Naja, die andere Möglichkeit ist vermieten - die Mieteinnahme wird auf Hartz IV angerechnet, oder verkaufen.

So wie ich das sehe, wirst Du auf den Renovierungskosten sitzenbleiben.

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Was den Gutachter angeht, empfehle ich, erkundige Dich bei der Verbraucherzentrale, ob man Dir von dort einen empfehlen kann.

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Wir haben jetzt Januar, und Euch ist klar, dass Dein Bruder ab Juni Hartz IV beziehen wird. - Wieso seid Ihr Euch denn sooo sicher, dass es ihm nicht gelingen wird, rechtzeitig eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die Arbeitsmarktlage ist heutzutage zwar schwierig, aber nicht unmöglich.

Hat er Arbeit und ist nicht von Behördentransfer abhängig, ist er ja vollkommen frei in seiner Entscheidung, ob er das Erbe annimmt oder nicht.