Werden bei einer Kontopfändung alle Daueraufträge gelöscht?

2 Antworten

Also - meiner Auffassung nach hätte Dich Dein Kreditinstitut über die Löschung aller DA informieren müssen .....

deutscheskonto ---- org --- de --- dauerauftrag

Gericht sagt: Bei Nicht-Ausführung den Kunden informieren, aber keine Gebühren berechnen!

- andererseits - und hier liegt auch eindeutig Dein anteiliges Verschulden .... Du bist auch in der Verpflichtung Deine Kontoauszüge zu überprüfen .


Jan021981 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 15:00

Nochmal danke für Deine Antwort. Aber sogar in dem von Dir verlinkten Bericht steht: "Es gibt nur zwei Fälle, die eine Bank von der Ausführung befreien: 1. Nicht genügend Geld auf dem Konto; 2. Kündigung des Kontos"

Ich würde hier sogar noch 3. DAs Konto ist aufgrund einer Pfändung gesperrt.

Aber all das war bei mir nicht der Fall. Die Daueraufträge wurden ja (nicht von mir) komplett aus dem System gelöscht. Das hat mir die Bank auch bestätigt.

Jan021981 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 14:51

Also, ich bin mir sicher, dass die Bank irgendwie durch eine Klausel ala "Die Bank behält sich vor..." abgesichert ist - darum geht es mir gar nicht. Es geht darum, dass ich schon vier Kontopfändungen habe - klingt viel, aber das über 16 Jahre und wenn ihr wüsstet, wie meine Frau Auto fährt - es waren fast immer Strafzettel, wo ich echt den Überblick verloren hatte - ist hier auch egal. In drei Fällen habe ich den Bankberater angewiesen, die Summen zu überweisen und gut war, Daueraufträge blieben unberührt. Beim vierten wurden sie auf einmal gelöscht. Die Frage ist folgende: Die Bank behauptet, es wäre "gängiges Vorgehen, bei einer Pfändung die Daueraufträge - auch wenn diese überhaupt nicht in den Zeitraum der Sperrung fallen - zu löschen, hat das aber bis auf letzten Fall nie getan und da bin ich etwas stutzig. Deshalb möchte ich wissen, ob das wirklich ein gängiges Vorgehen ist.

Ich habe gelesen, dass sich Banken die Löschung vorbehalten, wenn der Dauerauftrag mehrfach aufgrund fehlender Deckung oder anderen Gründen, die eine Ausführung nicht zulassen, löschen. Meine Daueraufträge waren aber nie von einer unzureichenden Deckung oder eine Sperrung zum Ausführungszeitpunkt betroffen.

Im April bekam ich neben Gehalt auch meinen Bonus, deshalb ist mir auch nicht aufgefallen, dass da ein 1000er mehr auf dem Konto war.

Seien wir mal ehrlich - am Ende ist immer der Kunde schuld, denn irgendwie hat sich die Bank abgesichert. Es geht mir auch in keinster Weise darum, die Bank zu verklagen - ich muss meinem Vermieter einfach glaubhaft machen, dass ich nach besten Wissen und Gewissen gehandelt habe. Der Dauerauftrag war sogar so geschaltet, dass die Miete eine Woche vor Zahlungsfrist eingeht, was aus den vorherigen Zahlunge auch ersichtlich ist.

Wieviel Mieten bist Du denn Rückständig?


Jan021981 
Beitragsersteller
 24.06.2021, 14:53

Es sind zwei Monatsmieten. Der Dauerauftrag wurde am 26.4 und 26.5 nicht ausgeführt worden. Die Kündigung ist definitv berechtigt. Allerdings sieht eine ordentliche Kündigung vor, dass das Verschulden beim Mieter liegt. Ich war bereits mit dem Mieterschutzverein in Kontakt - die meinten, wenn ich nachweisen kann, dass das auf eine - auch legitimen aber mir unbekannten - Bankprozess zurückzuführen ist habe ich gute Chancen, diese abzuwenden.

Im übrigen ist der Betrag bereits überwiesen am Geld lags ja nicht.

Alarm67  24.06.2021, 16:52
@Jan021981

Na ja, Dir könnte man aber auch vorhalten, dass Du deine Bankgeschäfte und Zahlungsverpflichtungen nicht zuverlässig/ordentlich prüfst/kontrollierst!

Spätestens nach der ersten Nichtausführung der Mietzahlung hättest Du stutzig werden MÜSSEN!

Dann hättest Du das noch rechtzeitig klären und überweisen können.

Und sorry, in 16 Jahren 4 Kontopfändungen hälst Du für wenig/normal!?!?

Ich nicht! Das sind 4 Kontopfändungen zu viel!

Das spricht ebenfalls nicht für Dich/euch!

Denn bevor eine Pfändung durchgeführt wird, hast Du Post im Briefkasten, öfters und auch viel!

wilees  24.06.2021, 17:45
@Jan021981

In welcher Form ! hat der Vermieter die Kündigung ausgesprochen ..... fristlos (plus !! ersatzweise fristgerecht zum 30.9. ) .....

oder nur fristgerecht ?

dann sollte sich das in einem vernünftigen Gespräch mit dem Vermieter eigentlich bereinigen lassen, soweit nichts anderes zwischen Vermieter und Euch steht.

Jan021981 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 11:37
@Alarm67

Ok, die Frage lautete "Ist es gängige Praxis, dass Daueraufträge bei einer Kontopfändung gelöscht werden." Jetzt lies mal Deine Antwort durch. Ich habe einen Anwalt und bin Mitglied im Mieterschutzverein - ich benötige dazu keine Beratung.

Jan021981 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 11:37
@wilees

Beides, aber wie ich schon an @Alarm geschreiben habe - die Frage lautete anders.

Alarm67  25.06.2021, 12:00
@Jan021981

Doofi, ich antworte auf Dein Kommentar!

Du schreibst:

"Allerdings sieht eine ordentliche Kündigung vor, dass das Verschulden beim Mieter liegt."

Und da Du Dein Konto nicht ordentlich führst, nicht kontrollierst, liegt das Verschulden bei Dir!

Jan021981 
Beitragsersteller
 25.06.2021, 12:20
@Alarm67

Ja, das war aber nicht die Frage. Aber gut. Ich gebe nur weiter, was mein Anwalt und der Mieterschutzverein sagten. Sicher bin ich nicht frei von Schuld. Spätestens vor Gericht wird es dann aber schon auch berücksichtigt, dass der Dauerauftrag auf den 26sten des Vormonats gelegt ist - eine Woche vor Stichtag. Dass es der erste Dauerauftrag ist, der nach Gehaltseingang ausgeführt wird - Strom und alles Weitere kommt danach. Dass er in der Vergangenheit immer gezündet hat (Gewohnheitsrecht?). Dass das Konto zum Stichtag des Dauerauftrags immer gedeckt und nicht gesperrt war. Es ist einfach ersichtlich, dass ich Willens war, meine Miete überpünktlich zu entrichten.

Sicher wird niemand zu dem Schluss kommen, dass ich komplett frei von Schuld bin. Sicher hat die Bank irgend eine Klausel ala "Die Bank behält sich vor..." und ist aus dem Schneider - aber darum geht es nicht vorrangig.

Mein Bankberater, den ich persönlich kenne, ist leider gerade im Urlaub und die Bank erzählt mir halt, dass es "gängige Praxis ist", im Fall einer Kontopfändung alle Dauerauftrage zu löschen. Und um ehrlich zu sein glaue ich das nicht denn:

  1. Man findet wirklich nirgends etwas zu dieser "Praxis". Hingegen findet man häufig die Ausage, dass die Daueraufträge nach Entsperrung wieder gezahlt werden.
  2. Eine solche Praxis macht gar keinen Sinn
  3. Es wurde auch in der jüngeren Vergangenheit nie so gehandhabt

Ich hatte gehofft, hier sitzt jemand der bei einer Bank arbeitet und mir dazu was sagen kann.