wie kann der Dauerauftrag abgebucht werden, ohne Guthaben und kein Dispo eingerichtet?

2 Antworten

Hi

Also wir sind am 24.4 in eine neue wohnung gezogen und die jetztige miete geht vom meinen konto ab.

so und bei der alten wohung hatte meine frau die miete gezahlt und wir hatten diese wohnung fristgerecht zum 30.5 gekündigt. normal mussten wir auch noch für diesen monat miete zahlen aber das wollten wir nicht wegen schimmel und anderen dingen aber das tut ja erstmal nichts zur sache.

Und meine Frau ist der Meinung das Sie denn dauerauftrag mitte april gelöscht hatte. naja aber wie gesagt, ich finde das nicht richtig von den Bankberater uns das einfach einräumt ohne uns zuinformieren, bzw fragt was denn da los sei auf ihren konto.

Also, wenn der Dauerauftrag aufgelöst war (sollte er am 01. 05. nicht mehr ausgeführt werden?, oder erst am 01. 06.?), dann durfte die Bank den nicht ausführen und haftet m. E. auch.

Wenn die die Abbuchung zugelassen haben (sogenannte internes Überzeihungslimit), damit ihr kein Problem mit dem Vermieter bekommt, dann wäre der Bankmann im Recht.

Also entscheidend ist, war der Dauerauftrag rechtswirksam aufgelöst.

Davon abgesehen, müßt ihr die Miete nciht mehr zahlen?