Wenn ich bei der Anschlussfinanzierung den Kreditbetrag erhöhe, kann ich dann die gesamten neuen Zinsen absetzen oder nur den Teil wie bei der Erstfinanzierung?

2 Antworten

An sich heißt es ja, dass Schweigen Gold sein soll. Hier aber macht es die "Frage" unbeantwortbar.

Wofür wurde die Auszahlung des erhöhten Kreditbetrages verwendet?

Wenn die Erhöhung des Kreditbetrages durch entsprechende nachträgliche Herstellungskosten oder Instandhaltungsaufwand in das vermietete Objekt bedingt ist, können auch die höheren Zinsen als Werbungskosten in der Anlage V angesetzt werden.

phugtal 
Fragesteller
 28.08.2015, 15:22

Ich habe an die Wohnung einen Balkon dranbauen lassen... um den Betrag würde ich gerne erhöhen. Das ist aber schon 2 Jahre her... es waren zig Teilbeträge zu zahlen, so daß ich gedachte, dies beim Ablauf der Zinsbindung mit einzubinden.

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LittleArrow  28.08.2015, 15:57
@phugtal

Die Anbaukosten kannst Du als Instandhaltungs-/Modernisierungs-aufwand auf bis zu 5 Jahre verteilen. Wenn Du diese Kosten mit Eigenmitteln vorfinanziert hast, dann fehlt bei der Kreditaufnahme/ -erhöhung der unmittelbare Bezug zur vermieteten Wohnung. Eine Nachfinanzierung führt also nicht zu absetzbaren Zinsen bei den Werbungskosten! Schade, hättest Du doch bloß schon vor zwei Jahren gefragt. 

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LittleArrow  28.08.2015, 22:33
@phugtal

Gerne.

Ich habe in diesem Zusammenhang noch den BFH-Beschluss vom 27.4.2015 (Az. IX B 130/14) gelesen:

In Textziffer 3 steht u.a.

"...Die Frage, ob und in welchem Umfang Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) als Werbungskosten abgezogen werden können, auch wenn die Ausgaben zunächst aus eigenen Mitteln bestritten werden und später ein Darlehen zur Finanzierung von nicht der Einkünfteerzielung dienenden Aufwendungen aufgenommen werden muss, ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt. Maßgeblich ist, ob die Darlehensmittel zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aufgenommen und tatsächlich verwendet worden sind....."

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=2015-4&Seite=1&nr=31692&pos=36&anz=43

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