Gebühr für Kreditablösung?

5 Antworten

Welche "Ablösung" sobald die alles bezahlt hast endet der Vertrag. Ich würde still halten und danach den Ombutsmann der Banken einzuschalten. Der kostet nix.

Und schon mal neue Bank suchen. Sparda ist kostenlos, oder DKB

Die (Abtretungs-) Erklärung der siegelführenden Sparkassen ist der notariellen (kostenpflichtigen) Urkunde gleichgestellt.

Das Grundbuchamt verlangt i.d.R. auch keinen akt. Handelsregisterauszug.

Deshalb empfehle ich, zu klären, für welche Art von Dienstleistung und Kosten die Sparkassae 160 € in Rechnung stellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke, das mache ich

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...nicht in allen Bundesländern sind die Sparkassen "siegelführend" ;-)...

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Ich gehe davon aus, dass es sich um die Kosten für die Abtretung der Grundschulden an die neue Bank handelt (Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschrift etc). Andere Kosten fallen bei einer Umschuldung laufender Darlehen bei Ablauf der Sollzinsbindung grundsätzlich nicht an (ich kenne auch keine Bank, die zusätzliche Gebühren verlangt)

Korrektur, die Zinsbindung läuft aus.

Nun habe ich zwischenzeitlich bei der Verbraucherzentrale folgendes gefunden:https://www.vzbv.de/pressemitteilung/gebuehr-fuer-vorzeitige-kreditrueckzahlung-unzulaessig

und

"Welche Kosten bei der Umschuldung entstehen
Die Kosten für ein solches Umschulden betragen in der Regel nur einen Bruchteil der Ersparnis, die Sie durch den günstigeren Zinssatz erreichen: Weder die bisherige noch die neue Bank verlangen für diesen Wechsel Gebühren." Quelle: https://www.finanztip.de/baufinanzierung/anschlussfinanzierung/

Kann jemand Klarheit in die Frage bringen?

Danke

Nun hast Du Klarheit in Deine Frage gebracht. Wenn die Sparkasse wirklich nur 160,- € verlangt, dann ist dies ein sehr günstiges Angebot aus diesem Kreditvertrag herauszukommen.

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Deine Frage ist widersprüchlich. Wenn der Kredit ausläuft bedarf es keiner Anschlußfinzierung. Also gehe ich davon aus, das nur die Zinsbindung ausläuft und nicht der Kredit. Dann ist es eine Umschuldung und da werden immer Gebühren fällig und auch Vorfälligkeitsentschädigung, weil der Kredit ja noch nicht abbezahlt ist.

Bei der Spk sind die Vorfälligkeitsentschädigungen vielfach rechtswidrig. Deshalb nur die Gebühr.

Vergl. § 489 Abs.I 2 BGB. Eine Entschädigung fällt hier nicht an.

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Sorry, aber das ist Mumpiz...eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur an, wenn das Darlehen VOR Ablauf der Sollzinsbindung abgelöst wird...

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