Wenn ich am 1.8 anfange zu arbeiten bekomme ich meinen Lohn dann am 15.8?

4 Antworten

Lt. BBiG gilt Lohnzahlung zum Monatsschluss :

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/arbeitgeberpflichten-faelligkeit-gehalt-2072858?tkcm=aaus

Sonderfall Ausbildungsvergütung

Eine Ausnahme gilt für die Ausbildungsvergütung: Sie ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde (§ 18 BBiG).

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.

Allerdings solltest Du besser bis zum Ende der Probezeit warten, bis Du auf Erfüllung dieses Paragraphen "bestehst".

Wenn der Betrieb den Monatslohn am 15. des Folgemonats zahlt, dann ist das so, die werden für Dich keine Extrawurst braten und müssen das auch nicht. Eventuell kannst Du nach einem Vorschuss fragen, ob das aber vom Azubi im ersten Monat so gut ankommt...

Nein am ende des Monats ..meistens am 30.
LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gemäß § 18 Abs. 2 BBiG hat du Anspruch auf Auszahlung deines Gelds zum 31.08.2021. Ob du dich deswegen jetzt mit deinem neuen Arbeitgeber streiten willst, musst du selber wissen. Ratsam dürfte das nicht sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche