Lidl lohn zu spät?

3 Antworten

Auf den Vertrag schauen, ist dort nichts angegeben muss der Lohn bis Monatsletzten da sein, bzw bis zum Monatsletzten Bankentag, das währe diesen Monat Freitag der 30.

senior1  27.06.2023, 13:37

Wieso bis zum 30.? Gesetzlich wäre bis zum 14. Juli 2023.

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berlina76  27.06.2023, 14:23
@senior1

Ok, nicht der letzte des Monats, sondern der 01. des Folgemonats, wenn nichts anderes Vereinbart ist. bleibt sich aber in diesem Fall gleich, da der 01.7. ein Samstag ist ergo muss das Geld Freitag da sein.

Was du meinst, ist die späteste Zahlung. Gerichte haben entschieden, das Klauseln im Arbeitsvertrag wonach das Geld erst nach dem 15. des Folgemonats gezahlt wird, nichtig sind, es ist dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten mehr als 2 Wochen auf seinen Lohn zu warten.

-Link zu der Seite geht nicht einzufügen-

"Wenn die Auszahlung des Gehalts nicht vertraglich geregelt ist, dann tritt §614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft. Dieser regelt die sogenannte Fälligkeit der Vergütung und verpflichtet Arbeitgeber zu einer Lohnauszahlung nach Ablauf des Zeitabschnitts, nach dem das Gehalt bemessen wird. Wenn ein Arbeitnehmer also jeden Monat bezahlt wird, dann muss das Geld spätestens am 1. des Folgemonats auf dem Konto sein. Hier ist dann auch darauf zu achten, dass das Gehalt zum Stichtag bereits eingetroffen sein muss."

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senior1  27.06.2023, 19:41
@berlina76

Von dieser Regelung kann grundsätzlich abgewichen werden. In Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen finden sich daher häufig andere Regelungen zur Fälligkeit: Üblich sind zum Beispiel Vereinbarungen über die schriftliche Abrechnung und monatliche bargeldlose Zahlungen zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats. Solche Regelungen mit einer späteren Fälligkeit der Gehaltszahlung sind normalerweise rechtlich nicht zu beanstanden. Wichtig: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Entgeltzahlung zu.

Millionen von Arbeitnehmern erhalten ihren Lohn bis zum 15. des Folgemonats. Ich auch. Also dein Statement ist schlicht falsch.

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berlina76  27.06.2023, 20:31
@senior1

Weswegen ich schrieb, wenn im Vertrag nichts dazu steht. Natürlich kann der Arbeits oder Tarifvertrag abweichen.

Es soll sogar Verträge geben wo Anfang des laufenden Monats drinn steht. Und eben auch Verträge wo der 15. des Folgemonats drinn steht.

Deswegen meine Aussage, wenn nichts anderes vereinbart ist. Denn es gibt eben auch Verträge, in denen nicht drin steht, wann gezahlt wird und dann ist es eben entsprechend der 01. des Folgemonats

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Dein Lohn / Gehalt wird zum Monatsende ausgezahlt. Je nach Wochentag / Datum / Wochenende und Feiertagen in der Zeit von 26. bis 31.

Insgesamt - Du hast im Prinzip max. Anspruch auf Gehaltszahlung ( frühestens ) zum Abschluß des Abrechnungszeitraumes - sprich i.d.R. zu Ultimo.... bedeutet im Juni Zahlungseingang per Freitag 30. Juni.