Wie viel wird bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Einkommen eines Minijobes angerechnet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Freibetrag bei Zuverdienst habe ich Dir ja schon hier

https://www.finanzfrage.net/frage/dazuverdienst-durch-minijob-bei-grundsicherung-wegen-erwerbsminderung

geantwortet. Richtig ist: nicht 25%, sondern 30% ist Dein Freibetrag - mit der Deckelung bei 50% des Regelsatzes = max. 199,50 Euro.

Was die Mietezahlung angeht: Warum überweist das Grundsicherungsamt die Miete an den Vermieter? warum Du nicht selbst?

Normal ist doch, dass DIR die Miete vom Grundsicherungsamt auf Dein Konto überwiesen wird, und DU dann die Miete an den Vermieter zahlst - empfehlenswert per Dauerauftrag oder Lastschrift.

An Deiner Stelle würde ich dies blitzschnell mit dem Grundsicherungsamt klären.

Du schreibst, Du bekommst 215 Euro Grundsicherung, und Du wirst 220 Euro verdienen. Von Deinem Lohn darfst Du ja 30% für Dich behalten, das sind 66 Euro, 154 Euro werden angerechnet (wenn ich mich nicht verrechnet habe).

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Hab versucht, mich durch Deinen langen Fragetext durchzukämpfen - spätestens aber als ich den Satz las

  • „Angenommen, ich würde den Lohn von meinem neuen Angestellten vom 10. August ab, zum Ende des Monats ausgezahlt bekommen.“

verstand ich gar nichts mehr.

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Lass Dich am besten beraten in einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

NetterTobi2001 
Fragesteller
 09.08.2015, 23:55

Hallo Cyracus,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Du klärtest mich darüber auf, dass ich 30% und nicht 25% von dem Lohn meines Minijobs behalten darf. Die Information von 25% hatte ich von einem telefonischen Beratungsgespräch meines Sozialarbeiters beim Sozialamt, Grundsicherungsstelle.

Jedenfalls weiß ich nun, dass ich 30% des Lohnes behalten darf und kann mich nun darauf einstellen, dass es ~ 67,20€ sein werden, die ich monatlich mehr haben werde.

Den maximalen Freibetrag von 199,50€ werde ich nicht erreichen, da ich nur 15 Stunden in der Woche, beziehungsweise nicht mehr als 3 Stunden am Tag, wegen meiner Erwerbsminderung arbeiten darf. Aber auch hier weiß ich nun Bescheid, dank Dir.

Was die Mietzahlung angeht: Meine gesetzliche Betreuerin hat es angeleiert, dass die Miete direkt vom Sozialamt überwiesen wird. Die genauen Gründe kenne ich nicht. Ach so, was hier noch wichtig zu wissen ist, ist, dass ich keine Verfügung über mein Konto habe, sondern die gesetzliche Betreuerin.

Vielen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, den Betrag von ca. 66€ zu errechnen. Ich war mittlerweile bei der Grundsicherungsstelle und habe einen ähnlichen Betrag (67,20€) erfahren.

Ich dachte, dass ich vom 1.-9. August noch volle Grundsicherung bekäme und ich ab dem 10. August erst den Lohn vom Grundsicherungsamt angerechnet bekomme. Aber das ist Quatsch und hat Dich auch verwirrt. Zurecht. Wie ich es jetzt verstanden habe, wird der Lohn immer rückwirkend angerechnet. Zum Beispiel im August verdiene ich 153€, davon würden 70% angerechnet (107,10€). 215,00€ - 107,10€ = 107,90€ Grundsicherung + 184,00€ Kindergeld + 153,00€ Lohn = 444,90€ (für September), also 45,90€ mehr, was rückwärts gerechnet genau 30% von 153,00€ Lohn macht. :-) Super, jetzt habe ich es verstanden. :-)

Jetzt warte ich mal auf den Bescheid für September, ob dieser mit meiner Rechnung übereinstimmt, oder ob ich etwas nicht bedacht habe.

Die Diakonie hier in Kassel ist mir bekannt. Momentan sind aber alle meine Fragen zu diesem Thema beantwortet.

Vielen Dank, ich habe Deine Antwort als hilfreichste ausgezeichnet. Da ich ganz neu hier bin, habe ich aber noch nicht den vollen Durchblick auf dieser Plattform.

Danke.

Gruß, Tobi.

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cyracus  10.08.2015, 00:42
@NetterTobi2001

Im § 82 SGB XII (siehe dort Absatz 3) ist der Freibetrag beim Zuverdienst geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html

Die Sache mit den 25% ist eine zusätzliche Sache für diejenigen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, wie Du dort nachlesen kannst.

(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

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cyracus  10.08.2015, 00:49
@NetterTobi2001

In den Bescheiden der Grundsicherungsämter schleichen sich leicht mal Fehler rein - besonders dann, wenn ein Zuverdienst zu berücksichtigen ist.

Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD)  bietet an, dass Bescheide kostenlos geprüft werden.

Kontakt
http://mehr-hartz4.net/index.php?id=447

Lass Dich nicht irritieren, dass da was von Hartz IV steht - der DSD hilft allen Diskriminierten (was ja genau genommen auch Grundsicherungsbezieher sind). So hat man mir zum Beispiel mal per Mail bestätigt, dass sich auch Mobbing-Opfer an den DSD wenden können.

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cyracus  10.08.2015, 00:54
@NetterTobi2001

Hier sind wir ja auf Finanzfrage, hauptsächlich antworte ich auf Gutefrage (Finanzfrage ist ein Zweig von Gutefrage). - Dort habe ich in dieser Antwort Hinweise zum

Umgang mit Sozialbehörden

reingegeben und auch Tipps für das Führen eines

Haushaltsbuches / Kassenbuches:

https://www.gutefrage.net/frage/muss-man-warten-bis-ein-alg2-antrag-bearbeitet-wurde-oder-kann-man--sobald-man-den-antrag-eingereicht-hat--per-fax-eine-geldzahlung-verlangen?foundIn=answer-listing#answer-173018355

Weil Du möglicherweise auf Gutefrage nicht registriert bist, klick unter meiner Antwort auf "Kommentare", damit Du auch den zweiten Teil meiner Antwort (= Haushaltsbuch) lesen kannst.

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Ach ja, vielleicht machst Du den Sozialarbeiter, der Dir das mit den 25% gesagt hat, auf den § 82 Absatz 3 SGB XII aufmerksam. Ist ja besser, wenn er künftig die Frage zum Freibetrag = 30% + Deckelung richtig beantwortet.

Danke fürs Sternchen - ҉ •✿⊱ (¯`'•.¸(¯`'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿• ҉

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100 Euro vom Einkommen sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus wird zu 80% angerechnet. Kindergeld wird vollständig angerechnet. Allerdings gibt es für das Kind auch ALG2 (Sozialgeld).

NetterTobi2001 
Fragesteller
 10.08.2015, 00:07

Hallo SCHOCnet,

vielen Dank für Deine Antwort. Die Information, dass 100€ vom Einkommen anrechnungsfrei sind, ist in meinem Fall nicht richtig. Ich habe gehofft, dass es so ist, aber mein Sozialarbeiter erklärte mir, dass wenn ich in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten würde, dass ich dann 100 Euro dazu verdienen dürfte. Nicht aber bei einem Minijob. Sehr schade, denn wie ich erfahren habe, sind es nur 30% und das sind in meinem Fall nur irgendwas um die 65€... Richtig ist aber, dass mein Kindergeld, dass ich aufgrund meiner Waisensituation und meines Schwerbehindertenausweises erhalte, voll angerechnet werden. Daher erhalte ich (bis jetzt) 184,00€ Kindergeld + 215,00€ Grundsicherung, was eben 399,00€ Regelsatz macht.

Vielen Dank.

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Also Tobi: Der text ist eindeutig zu lang und eine komplette Berechnung wirst Du hier wohl nicht bekommen, aber mal Mal ganz simpel ausgedrückt:

Man kann laut  SGB XII beim Einkommen von 100 Euro jeweils 30 behalten, der Rest wird auf die Leistung angerechnet.

SCHOCnet  07.08.2015, 12:04

Waren es nicht 20% ? Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, alles darüber hinaus soll zu 80% angerechnet werden.

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Primus  07.08.2015, 12:18
@SCHOCnet

Hier wohl der Paragraf vom SGB XII:
§ 82 Begriff des Einkommens
...
3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein 
Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens 
aus selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen.....

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NetterTobi2001 
Fragesteller
 10.08.2015, 00:09
@Primus

Vielen Dank, Primus, das erklärt eigentlich schon die Antwort auf meine Frage. Den Rest errechne ich.

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NetterTobi2001 
Fragesteller
 10.08.2015, 00:12

Hallo Primus.
Du hast Recht, dass der Text zu lang war. Ich werde demnächst versuchen, meine Fragen kürzer zu halten.

Deine Auskunft, dass ich 30% behalten darf, ist aussagekräftig genug, um meine Frage zu beantworten. Vielen Dank. (Mein Sozialarbeiter beim Sozialamt gab mir nämlich die Auskunft 25% dürfte man behalten!)

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