EQJ und Hartz 4 - was bleibt übrig?

2 Antworten

Tja, wieviel bleibt dir übrig.

Ich schätze von Brutto 400€ bleiben ca. 350€ netto, evtl. weniger,  es wird nämlich dein Teil der Sozialversicherungsabgaben abgezogen, Steuern fallen nicht an.

Mit dem ALG2, das deine Familie bezieht, wird auch dein Lebensunterhalt getragen, dein Anteil an der Miete, dein Anteil an den Nebenkosten und eben Lebensmittel. Wenn du nun eigenes Einkommen hast, musst du damit deinen Anteil, evtl. nur zum Teil, selber tragen, deshalb an die Mutter zahlen damit sie die Miete und sonstigen Kosten zahlen kann.

Anrechnungsfrei bleiben dir 100€ + 20% vom Rest (250€), also um die 150€ insgesamt.

Auch das Kindergeld, das deine Eltern für dich beziehen wird entweder dir oder auch den Eltern zugerechnet.

Aber, wenn du nach der Ausbildung mehr Geld verdienst als dein ALG2-Bedarf wäre, ist der Rest alles deins.

Dein Ziel muss sein, ein gute Ausbildung mit der Möglichkeit eines guten Verdienstes.

Deine Gedanken und Gefühle kann ich gut nachvollziehen. So wie Dir geht es vielen, die mit Hilfe von Sozialtransfer leben und dann das Glück haben, eine Ausbildung oder Arbeit beginnen zu können.

Normal ist ja (zumindest war es früher so), dass wir finanziell von dem Geld leben können, das wir (oder die Eltern) mit Arbeit verdient haben (es sei denn, man besitzt großes Vermögen).

Nun ist es ja leider so, dass Wirtschaft & Soziales so "gestrickt" wurden, dass sehr viele in unserem Land so wenig verdienen, dass es zum Leben nicht reicht, oder dass sie gar keine Arbeit und somit gar keinen Lebensunterhalt haben, und so der Staat (= die Gemeinschaft) in Form von Hartz IV oder anderer Grundsicherung einspringt und hilft.

Du bist nun in der glücklichen Lage, eigenes Geld verdienen zu können, so dass Du einen Teil Deines Lebensunterhalts selbst verdienst. Und das, was Dir zum vollständigen Unterhalt fehlt, zahlt die Gemeinschaft. Es wird aber nicht alles von Deinem Gehalt angerechnet, sondern - so wie hier ellaluise schon schreibt - es bleibt ein Teil anrechnungsfrei, so dass Du mehr Geld hast als diejenigen, die keine Ausbildung und keine Arbeit haben.

Bestenfalls gelingt es Dir, Deine Enttäuschung über den angeblichen finanziellen Verlust umzuwandeln in Stolz, dass es Dir nun gelingt, zumindest teilweise Deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, und dass Du zusätzlich den Freibetrag von 100 € plus 20% von dem, was darüber ist, für Dich zu haben.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe - bitte gib sie auch an Deine Eltern weiter:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird
erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Das Kindergeld plus Dein Gehalt reichen wohl nicht, dass Du davon Deinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kannst, also Anteil der Unterkunftskosten (= Miete + Nebenkosten), Krankenkasse sowie das, was Du zum Leben brauchst (= Regelsatz). - Wäre es nämlich so, dann würde dies auf Dich zutreffen:


Hartz IV: Einkommen Kinder & Bedarfsgemeinschaft

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php

Kinder (bis 24 J.) in HartzIV-Bedarfsgemeinschaften mit eigenem Einkommen (Unterhalt, Waisenrente, Kindergeld etc.) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus, wenn sie mit ihrem Einkommenvollständig ihren eigenen Bedarf decken.

Vermutlich reicht dafür Dein eigenes Gehalt aber nicht. - Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass Du, wenn es gerade mal knapp reicht, nicht mehr hast als jetzt. - Am besten freue Dich über das Mehr an Geld, das Dir nun zur Verfügung steht.

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