Welche Steuern muss ein lediger Beamter im gehobenen Dienst so zahlen, bzw wie viel % werden vom gehalt so um den dreh abgezogen?

3 Antworten

Du hast doch wohl hoffentlich schon gegoogelt, wie hoch die Besoldung in Besoldungsgruppe A 9 (=Eingangsstufe gehobener Dienst) denn so ist.

Dann brauchst Du nix zu drehen, sondern nur zu klicken und die Zahlen einzutragen und zwar hier rein:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Und im übrigen: Meckern ist nicht! Als Beamter wird man mit Steuergeld bezahlt und da zahlt man doch gerne Steuern.

Andri123  14.09.2019, 17:46

Ich hab grad gesehen, dass sich hier wieder um einen Abiturienten auf der Suche nach einem "guten" bzw. möglichst gut bezahlten Beruf handelt. Tja...

Jedenfalls kennt er wohl kaum sein zvE oder die Kosten der PKV für den nicht beihilferechtlichen Anteil.

Meine Empfehlung angesichts der vorherigen Fragen wäre aber tatsächlich eher sowas wie Ausbildung beim Finanzamt anstatt der Hoffnung, ein Studium und eine Steuerberaterprüfung zu schaffen.

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Privatier59  14.09.2019, 18:00
@Andri123

Der gehobene Dienst ist aber "leider" so begehrt, dass man auf Interessenten da nicht gewartet hat. Die Nachfrage ist groß und die Chance rein zu kommen dementsprechend schwer.

Man darf im übrigen sogar einen Titel führen: Diplom Finanzwirt. Es soll Leute geben, die so etwas beeindruckt.

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Petz1900  14.09.2019, 21:18
@Privatier59

Im Übrigen heißt das korrekt Diplom-Finanzwirt (FH), ist ja schließlich nur ein FH- und kein Uni-Abschluss.

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Privatier59  14.09.2019, 21:37
@Petz1900

Völlig korrekt. Ich habe mich bei meinem alten Herren krank gelacht.

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wfwbinder  14.09.2019, 21:49
@Privatier59

Stimmt, aber ich habe da leider schlimme Erfahrungen gemacht. Mir wurde Jemand als Diplom Finanzwirtin vorgestellt und die kannte noch nicht einmal einen Minijob, bzw. die Regeln dazu.

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Petz1900  15.09.2019, 09:33
@wfwbinder

muss die auch nicht, die beschäftigt sich mit anderen Sachen

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wfwbinder  15.09.2019, 11:38
@Petz1900

Ich mache auch keine Lohnabrechnungen für Minijobber und weiß es trotzdem.Nicht nur der Straßenkehrer muss wissen wie ein Besen aussieht, sondern auch der Chef der Stadtreinigung.

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Petz1900  15.09.2019, 12:51
@wfwbinder

ja, am liebsten sind mir die Leute, die nicht dort arbeiten, aber besserwiisen, was die dort Beschäftigten zu wissen, zu tun und zu lassen haben.

Der Finanzbeamte ist im Übrigen nicht Chef, Chef ist immer ein Jurist.

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wfwbinder  15.09.2019, 14:20
@Petz1900

Ich weiß, ich hatte mal ein besonderes Erlebnis mit einem arroganten Volljuristen (stellvertretender Finanzamtsvorsteher) vor dem niedersächsischen Finanzgericht, der wegen dieser zur Schau getragenen Arroganz, verloren hat.

Natürlich habe ich nie auf einem Finanzamt gearbeitet udn kenne durch Finanzbeamte die Hervorragende Ausbildung der Leute, insbesondere im Verfahrensrecht. Aber ich bin schon der Ansicht, das auch ein Spezialist bei so grundlegenden Dingen Generalist sein muss.

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Petz1900  15.09.2019, 16:12
@wfwbinder

Der Ansicht können Sie ruhig sein.

Der Finanzbeamte hingegegen erwartet, dass ein StB nur AdV bei vollziehbaren Verwaltungsakten beantragt, dass ein StB nur Einspruch bei einer Beschwer einlegt, etc.
Da bin ich eben der Ansicht, dass ein Spezialist auch bei so grundlegenden Dingen Generalist sein muss.

Und was ist: Man wird bitter enttäuscht.

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wfwbinder  15.09.2019, 16:56
@Petz1900

Kann ich nachvollziehen. Das ist es, was ich meinte, die Finanzbeamten sind Spitze im Verfahrensrecht. Der StB konzentriert isch meist auf das materielle Recht, weil er damit Geld verdient.

Es hat leider wenig Widerhall, wenn ich meinen lieben Kollegen bei den Fachtreffen predige, sich auch mehr um das Verfahrensrecht zu kümmern.

Solange man die StB Prüfung auch bestehen kann, wenn man lausiger Verfahrensrechtler ist, wird sich da nichts ändern.

Ich bin einer der Jahrgänge, die sich seinerzeit in der Prüfung mit dem Übergang von RAO auf AO herumschlagen durften und galt als unverbesserlicher Streber.

Deshalb fand ich es ja so witzig, als der stellv. FA Chef von den Richtern zusammengestaucht wurde, als er (mit anderen Worten) sagte, dass es majestätsbeleidigung ist, wenn eine 25 jähriger StBv seine Einspruchsentscheidung anficht.

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Ein Beamter im gehobenen Dienst zahlt ca. 200,- € Steuern im Monat weniger als ein Angestellter mit gleichem Nettogehalt.

wer als Beamter im gehobenen Dienst oder als angehender solch eine Frage stellt,

gehört nicht in den gehobenen Dienst, denn die Antwort auf die gestellte Frage kann

man selbst ganz leicht selbst ermitteln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung