Vom Finanzamt richtig gerechnet ?

Bei Zusammenveranlagung -wird wie das Wort schon sagt- alles zusammengezählt.

Darunter fällt auch dein steuerlicher Rentenanteil.

Allerdings kommt mir die Differenz von 1850 zu groß vor, da du ja nur eine kleine Rente hast. Prüfe die Steuerberechnung, ob etwas vergessen wurde.

Ansonsten kaufe dir eine Steuer-CD -ca.10 Euro- und spiele euren Steuerfall durch, einmal zusammenveranlagt und einmal als getrennt.

Diese CDS sind ganz genau und bei mir hats immer auf den cent gestimmt. In der Regel vergisst man auch nichts, da alles abgefragt wird, was infrage kommen könnte.

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@ correct

freilich gibt es Brillen für 10,-- Euro , (Gleitsichtbrillen sogar für 50,--)

große Gestellauswahl und sogar noch mit Versicherung - allerdings keine Glassonderausführungen, wie Entspiegelung usw.

und es werden Augenmessungen kostenlos vorgenommen, damit es auch die richtige Stärke ist

-aber für den Alltag durchaus ausreichend-

-geh mal zu Fielmann und lass dich aufklären -

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Das berechnen die Banken doch schon von sich aus und ziehen die Abgeltungssteuer pp. von der Differenz von Kauf/Verkauf ab und da sind die d i r e k t e n Kosten/Gebühren bei Kauf/Verkauf berücksichtigt.

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Da ich im Moment nicht die Ausführungsbestimmungen/Finanzverwaltungsvorschriften zu § 11 EStG gefunden habe, habe ich am Montag drei Broker angerufen. Alle haben mir bestätigt, dass die Kapitalertragssteuer in 2013 verbucht wird, da der Verkaufstag gelten würde. Das wollte ich nun genau wissen und habe daraufhin bei zwei Banken jeweils eine Position am Montag 30.12 verkauft. Am 31. hatte ich jeweils die Abrechnung und ich konnte auch den zugeflossenen Betrag auf mein RefKonto überweisen. -Valuta ist angegeben: 2.1. aber die einbehaltene Steuer wurde für 2013 bestätigt.

Möglich ist, dass für die Einbehaltung der Kapitalertragssteuer andere Kriterien/Bestimmungen gelten . -Der Finanzdschungel ist undurchdringbar -

Vielleicht kann ein kundiger Finanzbeamter/Berater Aufklärung leisten.

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@ little arrow

jetzt noch eine evtl. Unfallflucht zu konstruieren, ist an den Haaren beigezogen. Aus der Ausgangsfrage ist der Sachverhalt ganz klar zu lesen. Niemand außer Fahrer, Eltern und Versicherung sind involviert. (und ist der "Unfall" auf dem Grundstück der Eltern passiert , dann ist es nicht mal öffentlicher Verkehrsraum, der für eine Unfallflucht Voraussetzung wäre/Außerdem hatte er die Geschädigten-also seine Eltern- verständigt, was widerrum eine Unfallflucht ausschließt) Es wäre gut wenn in dem Forum die eigentliche Frage beantwortet wird, und nicht Dinge hineininterpretiert werden, die gar nicht vorgegeben sind und dem Fragesteller vielleicht noch einen Schrecken einjagen, was in dem Fall überhaupt nicht nötig war. -wohl dem, der lesen kann -

An den Fragesteller:

wie schon von anderen geschrieben : entweder mit den Eltern einigen oder die Versicherung bezahlen lassen - sonst interessiert das niemanden -

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Wenn du über die Hälfte eines Jahrs deinen Hauptwohnsitz (Hauptlebensintertessen) im Ausland hast, ist die deutsche Finanzbehörde außen vor. Da du ein Jahr schon in der Schweiz wohnst, ist steuerlich alles in der Schweiz abzuwickeln. Das schweizerische Finanzamt gibt dir gerne Aukunft über Freibeträge/Freigrenzen usw.

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@ schagammoncrack ,
dies war ein Einzelfallurteil und schau dir mal das Datum des Urteils an. Dieses ist schon längst vom BGH kassiert. Heutzutage muß jeder Eigentümer räumen ( oder mit Vertrag räumen lassen ) obwohl lt. deutschen Untersuchungen und amerikanischer Statistik jährlich tausende durch Schneeschippen sterben (Kreislauf/Herzinfark usw.) aber durch einen glättebedingten Sturz weniger Personen ins Krankenhaus kommen als durchs Schneeschippen- und von Toten durch Sturz habe ich noch nicht gehört. (höchstens an den Bruchfolgen im Krankenhaus mit seinen dortigen Keimen.)

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Aus der Fagestellung kann man erkennen, dass man weiß, wem die Katze gehört. Dann gibt es nur eine Antwort : Die Haftpflichtversicherug des Katzenbesitzers muß bezahlen, denn im Gegensatz zum Hund, ist die Katze in der Haftplichtversicherung des Besitzers mitversichert. Wenn Besitzers der Katze unbekannt, dann Teikasko des Autofahrers - unter der Voraussetzung , dass außer Haarwild alle Tiere mitversichert sind - oder Vollkasko wenn Reparaturkosten über Selbstbehalt und der Verlust durch Rückstufung sich rechnet.

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wenn schon Rückabwicklung, dann auch richtig, d.h. alle Steuervorteile müssen rückabgewickelt werden egal ob eigengenutzt oder vermietet. Natürlich von Dir

Offen bleibt die Möglichkeit Deinen Makler auf Schadensersatz zu verklagen,.

Wenn Du einen Verlust zwischen Kaufpreis und Rückabwicklungspreis erleiden solltest, kannst Du das beim Finanzamt als Verlust aus V eräußerungsgeschäften geltend machen und später mit entsprechenden Gewinnen verrechnen.

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das ist ganz einfach: Wenn Ihr mit euren Kapitaleinnahmen ( Zinsen /Dividenden/Nettomieteeinnahmen /eigener Wohnwert usw. ) über 2700,-- kommt , rechnet das Sozialamt aus , was ihr zu bezahlen habt. Wenn Du die Tochter bist dann : kann auch Dein Vermögen ab einer bestimmten Höhe herangezogen werden, sollte es auf Deinem Namen stehen oder hälftig, wenn es auf beider Namen steht. Das alleinige Vermögen Deines Mannes(wenn Schwiegersohn) kann nicht herangezogen werden, wohl aber die Kapitalerträge daraus. ..und zuletzt noch alle Geschenke Deiner Mutter bis 10 Jahre zurück werden rückabgewickelt.

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