Was kann der Vater vom Kindesunterhalt abziehen?

3 Antworten

Der / die Unterhaltsverpflichtete darf sein Einkommen um verschiedene Kosten bereinigen :

https://www.scheidung.org/bereinigtes-nettoeinkommen/

In aller Regel wird bei einem Arbeitnehmer bei der Bereinigung seines Nettoeinkommens eine Pauschale von 5 % des Einkommens für Arbeitsaufwendungen abgezogen.

Ist beim Kindesunterhalt auch die Miete inklusive?

Meinst Du jetzt den Mietanteil Deiner Tochter in Deiner Wohnung? Ja .... dann ist dieser sicherlich im Unterhalt inbegriffen.

Ist Euer Einkommen ingesamt zu gering .... dann gibt es ( bei Bedarf ) ergänzende Leistungen wie Harz IV oder Wohngeld.

Desweiteren ist auch zu beachten, dass Du seit Eintritt der Volljährigkeit Deiner / Eurer Tochter auch zum "Barunterhalt" verpflichtet bist .... ( den Du mit Kost und Logis aufrechnest).

Der Unterhalt bemisst sich anhand des Einkommens und dem Alter des Kindes. Vom Einkommen des Vaters (in diesem Fall), werden Werbungskosten und gegebenenfalls andere anrechenbare Kosten abgezogen.

Eine explizite Aufteilung nach Miete etc. gibt es nicht.

Der Betrag nach den o.g. Kriterien, der in der Unterhaltstabelle steht ist vom Vater zu zahlen. Da ist alles drin. Siehe Düsseldorfer Tabelle.

https://www.familienhandbuch.de/aktuelles/neue/40528/index.php

Wenn der Vater nun die Handykosten übernimmt, kann er diese durchaus vom Unterhalt abziehen. Denn anders würden die Kosten von deiner Tochter selbst vom Unterhalt bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank für die schnell Antwort.

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Kleine Anmerkung, damit es keine böses Erwachen gibt.

Da Deine Tochter volljährig ist, muss sie sich selbst um den Unerhalt kümmern. Die Mutter hat da nix mehr zu schnabeln.

Außerdem sind nun beide Elternteile unterhaltspflichtig. Beide Elternteil müssen gegenüber der Tochter ihre Einkommen offenlegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind bei einem Elternteil lebt.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung