Gibt es zu dem Sachverhalt auch einen Gesetzestext beziehungsweise auf einen Paragraph, auf den man verweisen kann?

Ja, den gibt es. Das wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 15 geregelt

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages:
(6) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

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Du darfst deine Freundin (Lebensgefährtin) bei dir aufnehmen. Spätestens mit deinem Tod muss sie aber ausziehen.

...darf der Wohnrechtsinhaber seine Familie, Pflegepersonal und / oder Bedienstete bei sich aufnehmen, d. h. in jedem Fall die Ehefrau und etwaige Kinder etc.. Die Gerichte sind darüber einig, daß unter Familie auch nichteheliche Lebensgemeinschaften zu verstehen sind, also auch Lebensgefährten dürfen aufgenommen werden.
Wie lange andere Personen als der Wohnrechtsinhaber in dem Haus wohnen dürfen, richtet sich danach, wie lange das Wohnrecht gilt. Ein lebenslanges Wohnrecht erlischt spätestens mit dem Tod des Berechtigten, d. h. erst dann müssen die übrigen Familienangehörigen ausziehen.
Das Wohnrecht ist fest an die Person gebunden, die es bekommen hat. Verliert sie es, verlieren auch die Familienangehörigen ihr Recht, in dem Haus zu wohnen.

Textquelle und weitere Infos: https://www.dahag.de/c/ebs/immobilienrecht/gilt-ein-eingeraeumtes-wohnrecht-auch-fuer-die-lebensgefaehrten-5390

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Es steht mir null Euro zur Verfügung . Wie kann das sein ?

Weil du dir wahrscheinlich kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet hast.

Du kannst dein Konto bei der Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, damit dir ein Selbstbehalt bleibt, über den du frei verfügen kannst.

Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen.

Textquelle und weitere Infos hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

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Ich sehe das jedoch nicht ganz ein, da ich noch gar nicht im Zimmer wohne und keinen Verbrauch habe.

Auch wenn du nicht in deinem gemieteten Zimmer wohnst, muss es im Winter beheizt werden. Für Küche, Bad und Flur fallen ebenfalls Heiz- und Stromkosten an. Diese Räume hast du wahrscheinlich zur Mitbenutzung (mit)gemietet.

Lies mal in deinem Mietvertrag nach, wie die Strom- und Heizkosten aufgeteilt werden. Wenn du keinen eigenen Zähler in deinem Zimmer hast, dann werden normalerweise pauschal alle Kosten durch die Anzahl der WG-Mitglieder geteilt. Dann spielt es keine Rolle, ob du anwesend bist oder nicht. Der Zeitraum der Miete (Mietvertrag) ist entscheidend für deine Zahlungsverpflichtung.

Natürlich steht dir dann aber auch dein Anteil an der Rückzahlung ab Januar zu.

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Du brauchst dich nicht schlecht zu fühlen, denn so etwas passiert vielen Fahranfängern. Es ist ja zum Glück nicht zu einem Unfall gekommen, deshalb bekommst du auch keine Anzeige. Lerne einfach daraus, damit dir das nicht noch einmal passiert.

LG Emelina

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Kann es sein, dass ich jetzt etwas zahlen muss, weil ich Mitten in der Nacht angerufen habe?

Nein, du musst nichts bezahlen. Die Notfallnummer gibt es, damit man außerhalb der Öffnungszeiten anrufen kann. Ob es sich wirklich um einen Notfall handelt, konntest du als Laie nicht wissen. Du hast alles richtig gemacht.

Eine "unberechtigte Inanspruchname" kann ich hier nicht erkennen.

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Hallo unbekannt166262,

du selbst kannst dich nicht zur Adoption freigeben. Das könnten nur deine Eltern.

Du kannst dich aber hier beraten lassen, wenn es dir in deiner Familie schlecht geht:

Nummer gegen Kummer Hotline/E-Mail

Tel. 0800 111 0333 oder vom Handy: 116 111

Der Anruf ist anonym und kostenlos.

Sprechzeiten: Montag bis Samstag 14.00 - 20.00 Uhr

(am Samstag sitzen Jugendliche am Telefon)

Per Mail rund um die Uhr erreichbar: die em@il-Beratung

(Antwort innerhalb von 48 Stunden)

Du kannst dich auch ans Jugendamt wenden:

https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/

LG Emelina

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Wenn jetzt z.B einer von meinen Eltern mir Geld von meinem Konto abheben will, steht da irgendwas mit Onlyfans?

Nur auf den Kontoauszügen steht die Buchung von Onlyfans. Wenn deine Eltern nur Geld am Automaten abheben, sehen sie das nicht. Wenn sie deine Kontoauszüge "kontrollieren", dann schon.

Ich bin jetzt volljährig und hab meinen Eltern wieder Vollmacht gegeben

Warum hast du ihnen eine Vollmacht über dein Konto gegeben? Du bist volljährig und musst niemandem eine Vollmacht geben. Du hast das Recht deine Privatsphäre zu schützen.

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So lange du 35 Std. in der Woche arbeitest (und diese Arbeit keine Ausbildung ist), hast du (bzw. deine Eltern) keinen Anspruch auf Kindergeld.

Erst wenn du dein Studium aufnimmst, besteht wieder ein Anspruch auf Kindergeld bis du 25 Jahre alt wirst.

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In einen Strip Club darfst du erst ab 18 Jahren rein. Für Kinder und Jugendliche ist der Besuch (lt. Jugendschutzgesetz) nicht erlaubt.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
§ 4 Gaststätten
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__4.html

VG Emelina

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Hallo udiidkfa,

wenn der minderjährige Jugendliche das nicht möchte, dürfen seine Eltern ihn nicht zwingen einen bestimmten Beruf auszuüben oder bei einem bestimmten Arbeitgeber zu arbeiten. Die freie Berufswahl gilt auch für Minderjährige.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12 
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Der Jugendliche braucht also den Arbeitsvertrag, den seine Eltern für ihn abgeschlossen haben, nicht zu erfüllen (er kann sich weigern dort zu arbeiten).

Anders wäre es bei Hausarbeit oder Arbeiten im elterlichen Betrieb. Das dürften Eltern (in einem gewissen Ramen) von ihrem Kind verlangen.

VG Emelina

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Hallo Fragefranzde,

als Privatperson darfst du Screenshots machen. Das ist nicht verboten. Du darfst sie aber nur für deinen "privaten Gebrauch" verwenden, also nicht weiterleiten oder verkaufen. Wenn du dich daran hältst, machst du dich nicht strafbar.

Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen ( § 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen.
Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.

https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/wissensplattform/4-sonderfall-kopien-zum-privaten-und-eigenen-gebrauch

Das anfertigen eines Screenshots kann nicht "nachverfolgt" werden. Dafür gibt es auch keine Strafen.

Erst, wenn du den Screenshot irgendwo öffentlich posten würdest, könnte das nachverfolgt und evt. bestraft werden.

VG Emelina

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Hallo SinaLe30,

wenn dein Bruder jetzt nicht handelt, dann kann (bis zum Abschluss des Hauptverfahrens) theoretisch alles gepfändet werden. Deshalb sollte er so schnell wie möglich bei der Bank sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, damit ihm ein Selbstbehalt bleibt. Wenn er nachweist, dass er Kindergeld für seine neugeborene Tochter erhält, dann ist auch das geschützt, ebenso evt. Zahlungen an andere Unterhaltsberechtigte (z. B. Tochter, neue Partnerin,..). Sein Anwalt kann ihn beraten.

Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von 1.410 Euro je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen der Kontoinhaber:innen gegenüber ihrer Bank aus. Auf dem P-Konto ist dann grundsätzlich ein Guthaben in Höhe von 1.410 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen und Verrechnung geschützt. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden.
Bei einer Kontopfändung haben Sie in Höhe Ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen.
Das P-Konto bietet Schutz vor Kontopfändungen in drei Stufen:
Basisschutz für Guthaben in Höhe von 1.410 Euro
Voraussetzung: Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank
Erhöhter Freibetrag mit Bescheinigung bei Unterhalt / Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt / Kindergeld / einige weitere Leistungen
Voraussetzung: Vorlage einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung durch die Kontoinhaber:innen bei ihrer Bank
Individuell festgesetzter Freibetrag mit Beschluss/Bescheid bei höheren Einkünften und Sonderfällen
Voraussetzung: Antrag mit Nachweisen bei Vollstreckungsgericht/Vollstreckungsbehörde

Textquelle und weitere Infos: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/das-pkonto-als-schutz-vor-kontopfaendung-5944

VG Emelina

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Hallo odeg36,

wenn du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast, dann ist der leibliche Vater für sein Kind zuständig und er muss den Kindesunterhalt bezahlen. Den Unterhalt für sein Kind müsste er auch schon in der Vergangenheit gezahlt haben - auch in der Zeit, als die Mutter seines Kindes mit dir verheiratet war.

Du brauchst also keinen Unterhalt für deinen Stiefsohn zu bezahlen.

  • Möglicherweise hat deine Frau aber in der Trennungszeit Anspruch auf Trennungsunterhalt von dir.
  • Nach der Scheidung hat sie dann möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt.

Mehr Infos zur Scheidung: https://www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_familie/trennung_scheidung/trennung_scheidung_node.html

VG Emelina

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Hallo AceNoName,

wenn die Vormieterin ihren Vertrag nicht kündigen will, bleibt dir nur, dich mit der Telekom in Verbindung zu setzen. Dort sind solche Probleme bekannt, denn diesen Fall gibt es häufiger.

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-team?samChecked=true

VG Emelina

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Verstehe ich das richtig?

  • Er nervt dich mit Worten und du fühlst dich provoziert.
  • Du willst ihn so heftig schlagen, dass er danach eine körperliche oder geistige Behinderung hat.

Das, was er macht ist nicht strafbar.

Das, was du vorhast, ist schwere Körperverletzung und somit eine strafbare Handlung. Außerdem würdest du natürlich von der Schule fliegen, wenn du jemanden krankenhausreif prügelst. Keine Schule kann sich Schüler leisten, die eine Gefahr für die anderen Schüler darstellen.

Wenn du mit Worten genervt oder provoziert wirst, dann darfst du dich mit Worten wehren, aber nicht mit körperlicher Gewalt.

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Die Polizei sichert alle Fingerspuren am Ort des Diebstahls.

Die Beamten gehen erst einmal von der Vermutung aus, dass der Dieb ein "Betriebsfremder" ist.

Um unterscheiden zu können, welche Fingerspuren fremd sind und welche von den befugten Mitarbeitern kommen, nehmen sie die Fingerabdrücke von allen Mitarbeitern.

Bei einem Abgleich der gesicherten Fingerspuren mit den Fingerabdrücken der Mitarbeiter, stellt sich heraus, welches die fremden Fingerspuren sind.

Bei den fremden Fingerspuren wird vermutet, dass sie dem Dieb gehören. Diese Fingerspuren werden dann in das automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungs-System (AFIS) eingegeben.

Falls der Dieb schon früher eine Straftat begangen hat und seine Fingerabdrücke damals in AFIS gespeichert wurden, kann die Polizei so den Namen des Diebes herausfinden.

Falls die Polizei keine fremden Fingerspuren finden kann, wird vermutet, dass der Dieb unter den Mitarbeitern zu finden ist (oder der Dieb Handschuhe getragen hat).

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Ja

Lehrer und Eltern des Schülers haben die Pflicht zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten. Die Lehrer haben den Schülern und deren Eltern gegenüber eine Informationspflicht.

Also ja, Lehrer dürfen sich mit den Eltern des Schülers auch telefonisch besprechen. Meistens geschieht das aber eher am Elternsprechtag oder schriftlich. Nur in dringenden Fällen wird ein Lehrer die Eltern des Schülers anrufen.

Dein gepostetes Youtube-Video ist ein Fake. Das kann man auch an den Hashtags zum Video sehen:

#witze #lachflash #lustig

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Nun stehen im Ausbildungsvertrag 30 Std die Woche

Damit sind keine genauen Wochentage festgelegt. Je nach Ausbildung können die Tage/Stunden in der Zeit von Mo - Sa sein (mit einem freien Tag).

Sofern ich noch keinen Betrieb habe,muss ich Mo-Fr zur Bildungsstätte.

Die Bildungsstätte hat wahrscheinlich nur Mo - Fr geöffnet. Nur deshalb fällt der Samstag hier weg.

Sobald ich einen Betrieb gefunden habe, würde die Bildungsstätte wegfallen und ich müsste stattdessen zum Betrieb.

In einem Betrieb, bei dem der Samstag ein Arbeitstag ist, können die 30 Wochenstunden auf die Zeit von Mo - Sa verteilt werden (mit einem freien Tag).

Der Betrieb muss sich zwar an die festgelegten 30 Wochenstunden halten, aber er muss sich nicht an die speziellen Wochentage halten, die du in der Bildungsstätte hattest.

Wenn du generell an keinem Samstag arbeiten möchtest, musst du mit dem Betrieb extra eine Zusatzvereinbarung aushandeln und diese vom Betrieb unterschreiben lassen.

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