Wasserschaden durch unsachgemäße Anschließung des Fallrohrs/Dachrinne an Ableitungsrohr in der Erde. Trotz Elementar zahlt die Versicherung nicht. Was tun?

4 Antworten

Weil es kein Elementarereignis ist, sondern auf Grund der unsachgemäßen Installation des Regenfallrohres ein absehbarer (vorsätzlicher) Wasserschaden. Hier muss die Person die das Rohr unsachgemäß installiert hat haftbar gemacht werden. 

Das ist ein Fall der Gewährleistung gegenüber dem, der falsch montiert hat.

Aber interessant, wie es mit der Haftung für Folgeschäden aussieht.

Danke. Da die Versicherung den Schaden nicht anerkennt, bleiben wir natürlich auch auf den Folgeschäden sitzen und die sind nicht unerheblich. Lt. Angebot einer Baufirma, da die ganze Terrasse unterspült ist, muss alles abgerissen werden und die Kosten belaufen sich so um die 15.000,-- Euro. Wir sind total begeistert. Da das Haus 1995 gebaut wurde und wir es erst vor 6 Jahren - mit dem Baupfusch - gekauft haben, ist die Garantie abgelaufen!!! Keiner fühlt sich mehr zuständig.

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Sich an die Person wenden die da unsachgemäß gearbeitet hat.

Elementarschäden (Überschwemung, Rückstau, Schneedruck. usw.) helfen hier nicht weiter. Außenliegende Regenfallrohre sind selten versichert, schon gar nicht wenn der Schaden durch "Pfusch" eingetreten ist. Es gibt nur eine Hand voll Anbieter die bei außenliegenden Regenfallrohren ggf., in Abhängigkeit der genauen Umstände und in einzelnen Fällen, Deckung anbieten, z.B. bei Folgeschäden. I.d.R. handelt es sich hierbei um sogenannte Allgefahrendeckungen, wie z.B. von K & M.


Danke, so sieht das die Versicherung auch. Das Problem ist nur, wir haben das Haus Bj. 1995, vor 6 Jahren gekauft und den Baupfusch gleich dazu. Da der Pfusch unter der Terrasse war, waren wir ahnungslos, bis unser Keller unter Wasser stand und niemand wußte woher es kommt. Wird dann also nichts mehr mit Garantie sein. Leider! Folgeschäden belaufen sich um die 15.000,-- Euro. Wir sind begeistert!

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Elementarschaden ist das nicht. Aus einer eigenen Sache weiß ich auch, daß Schäden an außenliegenden Rohren nebst Folgeschäden nicht von der Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

...kommt auf die Versicherung an (siehe Antwort von Hanseat)...

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