Was tun wenn zwei Gutachten zu einer Immobilie voneinander abweichen?

5 Antworten

Da werdet ich euch auf ein Angebot einigen müssen oder irgend iwe in der Mitte zusammenkommen. Ansonsten bleibt nur die gerichtliche Einigung.

Der Neffe, ist als Erbe und Makler natürlich interessiert das Haus so teuer wie möglich zu verkaufen.

Ein Gut achten sagt etwas über Sach- udn Ertragswert, aber nichts (oder nur wenig) über die Verkäuflichkeit im Moment, an diesem Platz aus.

Macht der Dame ein Angebot (basierend auf Eurem Gutachten). Der Neffe kann ja versuchen mehr zu erzielen. Aber ob er das schafft.

Ich vermute er pokert (wobei das für beide Seiten Gewinn, oder Verlust bedeuten kann.

Macht der alten Dame ein Angebot, basierend auf dem Euch vorliegenden Gutachten. Wenn der Neffe glaubt er kann den höheren Preis erlösen, dann soll er es doch versuchen. Im ungünstigsten Fall findet er wirklich einen Käufer - dann habt Ihr halt die Situation wie bisher, Euch gehört nur die eine Hälfte des Hauses.

Also erst mal was soll der Mist mit dem Gericht ??? Noch kann jeder seine Immobilie jedem der mehr bietet verkaufen. Alles andere wäre ja Blödsinn. Sicher kann es sein das ein Wertgutachten von einem möglichen Verkaufpreis abweicht. Ist ja auch ganz klar, da spielen zb. ganz andere Faktoren eine Rolle. Der Markt bestimmt den Preis und nicht ein Gutachter. Ich dene das, wenn Ihr es wirklich haben wollt euch an einen Tisch setzen müßt und darüber reden müßt. Man wird sich dann in der Mitte treffen und alle sind Glücklich. Sicher kann man auch Abwarten ob der Makler es teuer verkauft, wenn dies gelingt schaut Ihr durch die Finger.

Euch wird nichts anderes übrig bleiben. Oder ihr könnt das Gutachten im Gericht anfechten. Aber auch das wird Geld kosten.