Laut Gesetz alle die eine Immobilie Verkaufen oder Vermieten wollen. In der Praxis sieht es so aus das ca. 60-70 % ohne Ausweiß verkauft oder vermietet werden. Die Gesetzregelung ist so wie jetzt angewannt etwas dünn den der Ausweiß sagt recht wenig aus und wenn man sieht wie der z.t. gemacht wird ist es fast schon eine Frechheit für diesen Geld zu zahlen, aber das ist ein anderes Thema.

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Ich würde nie eine Immobilie ohne Notar kaufen. Da gehts allein schon um die Belehrung beim Vertrag. Es gibt soviel Sachen die da reingehören und da ist es sicher egal ob das Pachtgrund ist.

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Da ich das ja schon des öffteren Erlebt habe ist die Antwort für mich ganz einfach. Es kommt auf ein paar Punkte an. 1. festgelegter Preis zb. 500000,- 2. fünf Kunden die die zahlen wollen. Wo liegt das Problem? Der der mir als erstes ein verbindliches unterschriebenes Angebot incl. Bankbestätigung auf den Tisch legt bekommt den Zuschlag. Ist doch ganz einfach. Jeder Makler will so ein Geschäft schnell erledigen. Was Sonderzahlungen an den Makler angeht ist das ein recht Windiges Geschäft. Sowas spricht sich sehr schnell rum und wird den Makler irgendwann das Genick brechen. Gute Makler Arbeiten so sicher nicht.

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Also erst mal was soll der Mist mit dem Gericht ??? Noch kann jeder seine Immobilie jedem der mehr bietet verkaufen. Alles andere wäre ja Blödsinn. Sicher kann es sein das ein Wertgutachten von einem möglichen Verkaufpreis abweicht. Ist ja auch ganz klar, da spielen zb. ganz andere Faktoren eine Rolle. Der Markt bestimmt den Preis und nicht ein Gutachter. Ich dene das, wenn Ihr es wirklich haben wollt euch an einen Tisch setzen müßt und darüber reden müßt. Man wird sich dann in der Mitte treffen und alle sind Glücklich. Sicher kann man auch Abwarten ob der Makler es teuer verkauft, wenn dies gelingt schaut Ihr durch die Finger.

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Die Arbeiterkammern stellen so etwas zum Teil auf Ihre Seiten. Aber Vorsicht eine 70 qm Wohnung in der Musterstrasse 20 muß nicht den gleichen Preis haben wie eine 70qmWohnung in der Musterstrasse 20 :-)). Erklärung : Eine Wohnung im 4 Liftstock wird immer teurer sein als eine ganz unter. Ausnahme : Das Haus hat keinen Lift. Du siehst das ist nicht ganz soooo einfach. Es gibt einfach zuviele Faktoren die da eine Rolle spielen.

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Es geht kein Weg am Makler oder Schätzer vorbei wenn Du einen realistischen Verkaufswert haben willst. Die Idee mit den im Net stehenden Objekten hinkt auch etwas, da diese Objekte im Schnitt 20-40% überteuert angeboten werden. Ach ja, ein guter Makler wird immer von beiden Seiten bezahlt, nicht wie geschrieben nur vom Käufer. Immerhin mache ich ja auch was für den Verkäufer. Ich bringe ihm ja einen Käufer der einen haufen Geld auf den Tisch legt und das sicherlich nicht kostenlos.Aber einen Verkaufswert ermittelt Dir inzwischen der ein oder andere Makler kostenlos.

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Finger weg. Es gibt kein Programm auf der Welt das das kann. Es wird Dir sicher ein paar Anhaltspunkte geben aber sicher keinen Verkaufspreis oder gar den Wert einer Immobilie. Das hängt an sovielen spezifischen Sachen ab das das ein Programm nicht kann.Ich würde den einen oder anderen Makler mal schätzen lassen wenns um den Verkauf geht, weil Wert, und Preis der zu erziehlen ist, hängt von zuvielen Faktoren ab.

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Je früher Du Eigentum kaufst und je älter Du wirst umsomehr mehr rechnet es sich. Ist ganz einfach :-)). So einfach ist es aber nicht. Ich denke das man das immer von der persönlichen Einstellung und Geldsituation abhängig machen sollte. Eins ist aber glasklar, die Mieten werden nicht runter gehen. Wir haben jedes Jahr ein paar Tausend Wohnungen zu wenig. Das treibt die Preise in die Höhe. Es wird immer schwerer leistbare Mietwohnungen zu bekommen, ganz besonders in den Ballungszentren.

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Ich denke das das jeder selber endscheiden muß. Wichtig ist nur auf alle Fälle einen Anwald mitzunehmen und alles durchprüfen zu lassen. Es gibt da jede Menge Fallen. Ist halt immer mit VORSICHT zu genießen.

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Hallo, für Österreich gelten folgende Bestimmungen : bei einem Wert bis Euro 36.336,42 je 4% von Euro 36.336,43
bis Euro 48.448,49 je Euro 1.453,46 ab Euro 48.448,50 je 3% von beiden Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) jeweils zuzüglich 20% USt

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Wenn Ihr das Haus kauft kommt Ihr nicht um die Provision. Ein guter Makler wird ca. ein halbes Jahr später sich einen Grundbuchauszug besorgen und nachsehen wer der Käufer ist. Ist das dann ein Name aus seinem Register wir er freundlicher weise eine Rechnung senden. Ich finde es immer wieder schön wie erfinderisch die Leute werden wenn Sie für eine Leistung eines Maklers nicht zahlen wollen. Aber es gibt sicher Makler die das nicht kontrolieren und nee Menge Geld verschenken. Ich denke das das sicher 20-30 % sind.

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Brrr, langsam. Wenn ich einen Kunden eine Wohnung zeige er die aber erst nach ablauf meines Vertrages mit Ihm mietet so wir er mit sicherheit eine Rechnung von mir bekommen da er diese durch mich gefunden hat. Das ganze muß natürlich in einem Zeitlichen Rahmen sein. Beispiel : Herr Mustermann gibt mir einen Suchauftrag über 3 Monate. Nach 2 Monaten zeige ich Ihm eine Wohnung. Diese gefällt nicht. 2 Monate später ( also ist mein Vertrag ausgelaufen ) mietet er genau diese Wohnung doch an. Na Hallo, Ihr könnt nicht glauben wie schnell ich eine Rechnung schreibe :-)). Da ich mit Sicherheit einen Besichtigungsschein von Ihm unterschrieben habe, ist nachweislich klar das er auf die Wohnung durch mich aufmerksam geworden ist. Also wird er nicht darum kommen mich zu bezahlen.

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Hallo, leider ist Schlüsselfertig nicht gleich Schlüssigfertig. Alles was Dir besonders wichtig ist immer im Vertrag festhalten weil der Begiff sehr dehnbar ist.

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Die Frage ist ob Dein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht oder nicht und ich denke mal das das nicht der Fall ist.

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Die Frage ist was Du wissen willst. Der Wert eines Hauses besteht aus verschiedenen Punkten. Reiner Wert des Hauses. Marktwert Grundwert Lage Beliebtheit usw. Ich denke wenn Du verkaufen willst ist es am besten einen GUTEN MAKLER zu fragen und sich genau erklären zu lassen warum er das so sieht. AM besten schriftlich, denn auch dafür haftet der Makler.

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Haha, gute Idee, aber jeder gute Makler wird sich nach ca. 6 Monaten einen Grundbuchauszug besorgen und nachsehen ob einer seiner Kunden das Haus, Wohnung gekauft haben und eine nette Rechnung schreiben. Was auch Rechtens ist.

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Stimmt, aber ein Makler der keinen Alleinvermittler hat wird auch nicht viel machen. Er wird bei sich schauen ob etwas paßt aber mehr nicht.

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Ich würde einmal über die Provision mit dem Makler reden, viele lassen mit sich verhandeln. Rechtens ist es da der Makler die Immobilie ins Netz gestellt hat und Du darauf aufmerksam geworden bist. Im Zweifel meld Dich bei mir, vieleicht kann ich helfen. Gruß Uwe

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  1. Alleinvermittler oder Allgemeinauftrag beim ersteren muß der Makler nachweisen das er Aktiv ist, also wirklich versucht zu verkaufen.Wenn nicht ist er in der Haftung. Beim zweiten ist das Wurst, da kann er machen was er will, oder auch nicht. Preis wird im Vertrag immer und die Betohnung liegt auf immer festgeschrieben, damit er nicht machen kann was er will. Viele Makler nehmen Objekte auf damit sich seine Homeoage füllt, auch wenn die Preis viel zu hoch sind. Hast Du einen Preisvorschlag vom Makler oder Deinen Wunsch angegeben ? Hmm, da fällt mir noch ganz viel zu ein. Wenn das bei Dir noch Akut ist würde ich Dich bitten mich einfach anzuschreiben.
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