Euch wird nichts anderes übrig bleiben. Oder ihr könnt das Gutachten im Gericht anfechten. Aber auch das wird Geld kosten.

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In einer Freihandelszone können die Mitgliedsländer unter einander ohne Barrieren ) handeln. Es gibt keine Zölle auf die Produkete und es darf auf keine nichttarifäre Handelshemmnisse (z. B. Ein- und Ausfuhrverbote sowie Kontingente) auferlegt werden.

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Das kann man nur mit dem Reiseverkehr über Sylvester begründen. Wobei ich so eine Preisschwankung schon ziemlich heftig finde. Bei uns hat sich der Preis nur um wenige Cent verändert.

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Es kommt jetzt darauf an, wann der Mensch der das Haus vererbt stirbt. Wenn er/sie in diesem Jahr verstorben ist, dann kann ein Antrag auf Stundung gestellt werden. Aber nur von den Erben, die ein Anrecht auf einen Pflichtteil haben (Kinder, Eltern etc). Nach dem neuen Steuerrecht (ab 1.1.2010) können alle Erben um den Zahlungsaufschub bitten

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Sehr makaber, aber wenn deine Mutter noch dieses Jahr sterben würde, hättest du einen kleinen Anspruch vorausgesetzt du hast Einbussen von deinem eigenen Einkommen durch die Pflege. Beim neuen Erbrecht gilt diese Regel nicht mehr. Wer normal weiterarbeitet und dabei seine Eltern pflegt kann sich vorab aus dem Erbe bedienen.

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Stimmt, was wfwbinder sagt. Nur zur info: Mit dem neuen Erbrecht (ab 1.1.2010) ändert sich das. DAnn werden die Geschenke bis ein Jahr vor dem Tod dem Erbe komplett zugeschlagen. Geschenke zwei Jahre vor dem Tod nur noch zu 90 Prozent, Geschenke drei Jahre vor dem Tod zu 80 Prozent etc. Das heisst also jedes Jahr zehn Prozent weniger.

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