Wann kann ich kündigen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich glaube eher 6 Wochen zum Monatsende, da das Vertragsverhältnis insgesamt (1.8.20 bis 31.8.21) länger als ein Jahr dauert. Das Wort "insgesamt" steht ja auch in dem Paragraphen.

Zum 31.7. hättest Du noch die vierwöchige Frist.

Du hingegen stellst ab auf das Datum, an dem Du die Kündigung abgibst.

Hier noch der Paragraph, für alle, die auch keine Lust haben, den zu suchen.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-30

Heißt also wenn ich ab 01.09. wo anders anfangen möchte muss ich spätestens am 19.07. die Kündigung abgeben ?

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@Holly5678

Vermutlich ja. Der Tag der Abgabe zählt jedenfalls nicht zur Frist.

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https://www.anwalt-tomfroehlich.de/kuendigung-befristeter-arbeitsvertraege/

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann mit ordentlicher Kündigung nur bei entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung oder tarifvertraglicher Regelung, mit außerordentlicher Kündigung jederzeit beendet werden.

Bis wann läuft die Befristung? Ansonsten : welche Regelung wurde einzelvertraglich getroffen?

Der Vertrag wurde Ende Januar 2021 bereits verlängert bis Juni 2022.

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Das hat er/sie doch geschrieben. Im Einzelvertrag wurde die tarifvertragliche Regelung benannt.

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Warum gibst Du nicht einfach nächste Woche die Kündigung zum 31.08.2021 ab?

Und gut ist.

Weil ich ehrlich gesagt genau weiß dass die nächsten Wochen dann dort für mich die Hölle werden wegen Kollegen etc. Und habe da keine Lust darauf

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@Holly5678

Und ich habe außerdem noch keine neue Stelle, bin gerade am Bewerben aber bin mir sicher bis zum 01.09. eine zu finden

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@Snooopy155

Ja deswegen möchte ich auch warten mit der Kündigung bis ich sicher eine neue Stelle habe. Ich wollte aber auch nur wissen ob die Kündigung denn rechtlich gesehen auch rechtzeitig eingegangen ist wenn ich sie am 30. Juli erst abgebe.

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@Holly5678

Wird Ende Juli nicht anders sein, oder.

Also je schneller Du für klare Verhältnisse sorgst, umso schneller bist Du damit durch!

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@Alarm67

nein aber habe noch 4 Wochen Urlaub übrig und wenn ich erst Ende Juli kündige und am 31. August aus der Behörde ausscheide kann ich ja sozusagen meinen vollen Urlaub nutzen und sehe die Kollegen dann auch nicht mehr also wäre es so für mich angenehmer.

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@Alarm67

Aber habe ich denn nun Recht mit meiner Behauptung, dass die Kündigung wenn man den Paragraphen dazu betrachtet auch noch am 30. Juli rechtzeitig eingeht wenn ich zum 31. August raus möchte?

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@Holly5678

Wenn Du darauf spekulierst dann Deinen restlichen Jahresurlaub zu nehmen, dann kann auch diese Rechnung nicht aufgehen, denn nachdem Du ja nahtlos eine andere Stelle antreten willst, erwirbst Du natürlich bei Deinem neuen Arbeitgeber in 2021 keinen Urlaubsanspruch mehr.

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@Snooopy155

Aber muss mir mein derzeitiger Arbeitgeber nicht meinen restlichen Urlaub genehmigen ?

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@Holly5678

Natürlich wird Dir Dein bisheriger Arbeitgeber den restlichen Urlaub genehmigen, aber dafür verzichtest Du für 2021 auf einem Urlaubsanspruch bei Deinem neuen Arbeitgeber für 2021!

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