Wie kann ich meinem Versicherungsmakler kündigen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum so kompliziert machen. Dem Herrn teile ich mit dass ich keinen Wert mehr auf seine Dienste lege und der Versicherung teile ich mit, sie möchten mir entweder einen neuen Makler zuteilen oder du kümmerst dich gleich um deine Belange selbst. Hilfe gibt dir sofort jeder freie Versicherungsagent, da sie ja nunmal davon leben. Einen Vertrag in diesem Sinne würde ich nicht unterzeichnen wenn dann nur eine Vollmacht zur Vertretung in den speziellen Fall.

Da dieses Thema schon vor geraumer Zeit entstanden ist, wird meine Antwort Ihnen wohl nicht mehr helfen. Trotzdem möchte ich für weitere Leser (wie mich) die Frage mit fundiertem Fachwissen beantworten.

Zuerst einmal ist Versicherungs- oder Finanzmakler nicht gleich Vertreter. Da gibt es fundamentale Unterschiede. Mit einem Vertreter schließt man in der Regel keinen gesonderten Vertrag über eine Betreuung.

Ein Maklervertrag hingegen ist eine Vereinbarung zwischen Maklerunternehmen (vertreten durch den Makler) und Kunde. Inhalt dieses Vertrages ist die Beauftragung des Kunden an den Makler, sich um seine Finanz- / Versicherungsangelegenheiten zu kümmern.

Kümmert dieser sich nicht oder nicht ausreichend ist er dafür haftbar zu machen (laut bestehendem Recht für Versicherungsvermittler).

Möchte der Kunde diesen Vertrag kündigen, kommt es darauf an, wie der Vertrag im Bezug auf Kündigung gestaltet ist. Hier kann eine Frist vereinbart worden sein oder auch nicht. Dann wäre diese Frist einzuhalten oder halt fristlos (je nach Ausgestaltung).

Eine Kündigung ist generell schriftlich zu tätigen (nicht immer Pflicht, jedoch aus Beweisgründen sinnvoll).

Demnach ist ein bestehender Maklervertrag in jedem Fall gesondert zu kündigen, sofern dieser nicht weiter bestehen soll.

Gruß

S.B. (Finanzmakler)

Da reicht ein einfaches Schreiben.

Bei den Versicherern ist es aber so, das er solange dort registriert bleibt, bis Du einen neuen Betreuer/Makler hast.

Ggf. teilen sie Dir einen eigenen Aussendienstler zu.