Verzicht auf Eigentum und Grundbuchaustrag

2 Antworten

Wie denn, eine Haushälfte schenken und noch die Kosten tragen?

Ganz einfach, wenn der was will, dann soll er einen Notartermin machen und:

  1. ein Angebot machen das Eigenjkapital zu bezahlen

  2. den Zugewinn in der Zwischenzeit auszugleichen.

Komm nun der Einwand, der kann nicht zahlen?

Auch kein Problem. Der will das eventuell mal verkaufen, oder vererben.

Also, Du gibst deinen Eigentumsanteil auf, aber dafür wird zu Deinen Gunsten eine Grundschuld über Dein Eigenkapital und den bisherigen Wertzuwachs eingetragen.

Wenn das haus dann in einigen Jahren verkauft wird, kannst Du Dein Geld noch immer aus dem Kaufpreis bekommen.

Also Du selbst zahlst überhaupt nichts (Wenn Du meinem Rat folgen magst).

Ob Schenkungssteuer anfällt hängt von Wert un belastung ab.

Ggf. auch GrdESt.

wfwbinder  22.01.2014, 10:47

habe mal eben etwas Kopfrechnen gemacht:

Annahme:

gekauft für 200.000,- und ihr hattet jede 20.000,- Eigenkapitla.

Nun ist das Haus 250.000,- Wert und die Restschuld ist 140.000,-..

  1. Beispiel:

Du überträgst den Anteil völlig ohne Gegenleistung:

125.000,- Wert den Du überträgst. 70.000,- Belastung auf Deiner Hälfte.

ist eine schenkung von 55.000,-. Freibetrag 20.000,-, steuerpflichtig 35.000,- * 30 % Steuer = 10.500,-

  1. Beispiel.

Du Überträgst für 125.000,- gegen Übernahme der Schulden. dann zahlt er auf die 70.000,- 6 % GrdESt = 4.200,- und der Rest könnte immer noch eine schenkung sein.

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HilfeHilfe  22.01.2014, 10:52
@wfwbinder

Perfekte Antwort ! Ich würde dem Ex was husten. Er hat ein großes Interesse das Eigenheim zu behalten. Also Auszahlung !

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wfwbinder  22.01.2014, 11:01
@HilfeHilfe

na ja, es steht schon das Interesse im Raum mit der alten Sache endgültig abzuschließen.

Aber die Sache hat eben auch eine steuerliche Komponente. Da ist Beratung notwendig.

Mindestens das Eigenkapital muss sich die fragerin zurück holen.

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wfwbinder  22.01.2014, 20:38
@wfwbinder

Deine Angabene zu den Zahlen sind von den Begriffen etwas unklar.

wenn ich es richtig verstehe, war der Kaufpreis 50.000,-. was unklar ist, wurden 96.000,- Euro aufgenommen? scheint so zu sein, wenn es noch 90.000,- sind.

OK.

Aber wieviel war das Eigenkapital. möglichst aufgeteilt zwischen Dir und ihm.

Also, wieviel in Geld hast Du gelegt?

wieviel Geld hat er gelegt.

dazu denn 96.000,- Kredit.

Ohne diese Angaben kann man keine steuerlichen Folgen berechnen.

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Du meinst sicher nicht ernsthaft das was Du da schreibst, nämlich die Aufgabe des Eigentums:

http://dejure.org/gesetze/BGB/928.html

Was Du meinst, ist die Übertragung Deines Miteigentumsanteils auf den ehemaligen Partner. Das geht nicht ohne Notar und darüber, wer dessen Kosten trägt muß man sich einigen. Im Normalfall ist das der Erwerber.

Ob Schenkungsteuer anfällt hängt davon ab, welches Nettovermögen übertragen wird. Ab 20000 Euro ist der Beschenkte in diesem Falle in der Steuerpflicht.