Verzicht auf Eigentum und Grundbuchaustrag

2 Antworten

Wie denn, eine Haushälfte schenken und noch die Kosten tragen?

Ganz einfach, wenn der was will, dann soll er einen Notartermin machen und:

  1. ein Angebot machen das Eigenjkapital zu bezahlen

  2. den Zugewinn in der Zwischenzeit auszugleichen.

Komm nun der Einwand, der kann nicht zahlen?

Auch kein Problem. Der will das eventuell mal verkaufen, oder vererben.

Also, Du gibst deinen Eigentumsanteil auf, aber dafür wird zu Deinen Gunsten eine Grundschuld über Dein Eigenkapital und den bisherigen Wertzuwachs eingetragen.

Wenn das haus dann in einigen Jahren verkauft wird, kannst Du Dein Geld noch immer aus dem Kaufpreis bekommen.

Also Du selbst zahlst überhaupt nichts (Wenn Du meinem Rat folgen magst).

Ob Schenkungssteuer anfällt hängt von Wert un belastung ab.

Ggf. auch GrdESt.


Du meinst sicher nicht ernsthaft das was Du da schreibst, nämlich die Aufgabe des Eigentums:

http://dejure.org/gesetze/BGB/928.html

Was Du meinst, ist die Übertragung Deines Miteigentumsanteils auf den ehemaligen Partner. Das geht nicht ohne Notar und darüber, wer dessen Kosten trägt muß man sich einigen. Im Normalfall ist das der Erwerber.

Ob Schenkungsteuer anfällt hängt davon ab, welches Nettovermögen übertragen wird. Ab 20000 Euro ist der Beschenkte in diesem Falle in der Steuerpflicht.