Löschung eines Bergschadenminderwertverzichtes in Bochum?
Ich habe im Grundbuch meines Hauses einen Bergschadenminderwertverzicht von 10 % eingetragen. Nun habe ich die RAG ersucht dieses zu löschen. Die RAG ist dazu bereit gegen Zahlung von ca. 4.000 €. Allerdings muss ich auf alle Ansprüche die mit nicht reparabelen Bergschäden in Verbindung stehen verzichten. Dass heißt nach meinem Empfinden, dass ich im Falle eines Schadens meinen Eigenanteil von 10 % gegen einen 100 % tausche und dann auch noch Geld dafür bezahle. Dieser Verzicht muss in jedem Kaufvertrag angegeben werden, so dass eine Finanzierung für den Käufer dann noch schwieriger wird.
Meine Frage : ist das wirklich so oder verstehe ich da etwas völlig falsch. Wer hat Erfahrungen damit.
Gruß
Klaus Peter
1 Antwort
Ich würde das nicht machen. Die Schäden können teilweise ganz schön in den Geldbeutel gehen. Wichtig ist halt einfach eine Mitgliedschaft im https://www.vbhg.de/.
Schaden melden und den Rest erledigt der Verband mit der RAG.
In deinem Fall mit 10% Abzug halt.
Das muss man einem Käufer, der damit noch keine Berührung hatte einfach gut erklären. Die Banken kennen das alles.
Ein Verzicht im Grundbuch ist "tödlich" für jede Finanzierung.