Wann wird Verlustvortrag bzgl. Studium verrechnet/eingelöst/ausbezahlt?


20.11.2022, 22:57

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Scheinbar wurde die Aufwendung nicht als Werbungskosten anerkannt weil es als Erststudium gesehen wird, jedoch habe ich doch mein Masterstudium abgeschlossen kein Bachelor (mein Bachelor habe ich außerhalb DE abgeschlossen).

Lohnt sich nun ein Einspruch einzulegen oder ist der Frist abgelaufen schon? ich habe den Bescheid schon im August bekommen.

3 Antworten

Da vor dem Masterstudium das Bachelorstudium kommt und es somit regelmäßig eine Zweitausbildung darstellt, habe ich den starken Eindruck, dass der Bescheid - in dem offenbar die exakte Höhe der erklärten Werbungskosten als Sonderausgaben angesetzt wird - fehlerhaft ist und dass hier Einspruch eingelegt hätte werden sollen - da der Bescheid bereits seit August vorliegt, dürfte die Frist hierfür aber abgelaufen sein...

Ansonsten gilt das von wurzlsepp6682 gesagte: ein Verlustvortrag wird nicht ausbezahlt, sondern er mindert das zu versteuernde Einkommen ab dem Zeitpunkt, wo solches anfällt - und zwar auch solches Einkommen, welches nicht zu einer Steuerpflicht führt. Die "Auszahlung" beträgt somit maximal die Summe des Verlustvortrags x persönlicher Steuersatz.

Wenn die erste Arbeitsstelle gegen Ende eines Jahres aufgenommen wird und das in diesem Jahr erzielte Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, verpufft ein Verlustvortrag u.U. teilweise oder ganz, ohne eine steuermindernde Wirkung auszulösen.

Wenn denn - ggf. nach Einspruch - für eines der Folgejahre ein Verlustvortrag festgestellt wird (in NRW immer in einem gesonderten Bescheid) - besteht Erklärungspflicht für die weiteren Folgejahre. Wurden in den Folgejahren Einkünfte z.B. als Werkstudent erzielt, kann es ebenfalls zu dem beschriebenen Effekt kommen.

wstsfd 
Fragesteller
 20.11.2022, 22:58

Scheinbar wurde die Aufwendung nicht als Werbungskosten anerkannt weil es als Erststudium gesehen wird, jedoch habe ich doch mein Masterstudium abgeschlossen kein Bachelor (mein Bachelor habe ich außerhalb DE abgeschlossen).

Lohnt sich nun ein Einspruch einzulegen oder ist der Frist abgelaufen schon? ich habe den Bescheid schon im August bekommen.

Die Screenshot habe ich in der Frage noch ergänzt.

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Eifelia  20.11.2022, 23:03
@wstsfd

Und obwohl das so im Bescheid steht, hast Du nicht reagiert? Warum nicht? Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat - die ist längst abgelaufen

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wstsfd 
Fragesteller
 21.11.2022, 20:59
@Eifelia

ich habe da zum esten mal steuerbescheid gemacht und habe die Bescheid nicht alles gelesen und dachte ist durchgegangen und anerkannt.... nun ist die Frist leider abgelaufen

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warum sollte das Finanzamt einen Verlust ausbezahlen?

es heißt im übrigen nicht umsonst "Verlustvortrag / Verlustrücktrag".

der Verlust wird mit künftigen Einkommen verrechnet.

ganz abgesehen davon: im Bescheid (und ausschließlich DIESER ist massgebend) ist KEIN Verlustvortrag erwähnt. Sonderausgaben sind weder Vortrags- noch Rücktragsfähig (Ausnahme: Spenden).

somit: mit dem Bescheid kannst du deine Arbeitsecke tapezieren, relevanz für die nächsten Jahre hat er definitiv NICHT:

wstsfd 
Fragesteller
 20.11.2022, 22:44

hab ich nun falsche Formular ausgefüllt? Ich habe noch mal auf Elster überprüpft, die übermittelte Dokument lautet "Übertragungsprotokoll ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2016" Mein Intension war für mein Masterstudium ein Verlustvortrag zu machen, jedoch bin ich mich nicht sicher ob ich alles richtig gemacht habe?

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Eifelia  20.11.2022, 22:55
@wstsfd

Du hast vermutlich versäumt, Einspruch einzulegen.

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wstsfd 
Fragesteller
 21.11.2022, 21:00
@Eifelia

ja habe ich leider versäumt, glaub jetzt geht es nicht mehr anders außer weiter für 2017.2018 und 2019 Verlustvortrag zu machen

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DEin Verlust 2016 müsste mit der Einkommensteuererklärung 2017, 2018, 2019, 2020, oder 2021 berücksichtigt worden sein, wenn Du für jedes dieser Jahre eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast.

Da die Kosten abver als Sonderausgaben qualifiziert wurden, ist kein Velrust entstanden. prüfe mal, ob es eine Vorbehaltsfestsezung ist-

Wer einen Verlustvortrag hat muss für jedes der folgenden Jahre eine Erklärung abgeben. Entweder eine über den verbleibenden Verlustvortrag, oder eine Einkommensteuererklärung.

Ist eine Lücke in den Jahren, verfällt der Verlustvortrag.

Die Frist für Erklärungen zum verbleibenden Verlustvortrag ist für 2017 noch nicht abgelaufen, also hast Du noch eine Chance.