Verlustvortrag erst in einem späteren Jahr geltend machen?

2 Antworten

Nein, kannst Du nicht.

Wenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde, besteht Steuererklärungspflicht für die Folgejahre bis er aufgebraucht ist. Es kommt recht häufig vor, daß solche Verlustvorträge aus der Studienzeit ganz oder teilweise wirkungslos verpuffen, und insbesondere dann, wenn man die erste Stelle zum Ende eines Jahres antritt - also genau Deine Situation.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Allerdings, wenn man als Berufsanfänger im Dezember 2021 vielleicht nur 3.500,-€ brutto verdient hat, bliebe ja schon etwas übrig vom Verlustvortrag i.H.v. 5.000. Der Rest wird dann auf 2022 vorgetragen.

Wobei ja wohl nur Einkünfte abgezogen werden, oder Einnahmen (also der Bruttolohn)?

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Nein, der Verlustvortrag wird immer ins Folgejahr übertragen und man muss für jedes Jahr eine Erklärung abgeben.

Es ist sehr häufig so, dass der Verlustvortrag einfach verpufft.

Die Arbeit mit den Steuererklärungen kannst Du Dir sparen.