Welche Verpflichtung habe ich nach dem Tod der Stiefmutter?
Ich weiß dass es nichts zu eben gibt und ich auch keinen Anspruch hätte.
Ich bin aber der einzige denn meine Stiefmutter noch hat, heute haben wir mir eine Konto Vollmacht und eine Vollmacht über den Tod hinaus gemacht.
Muss ich nach dem Tod (falls genug Geld auf dem Konto ist) die Miete und die Beerdigung bezahlen? Gehe ich mit der Verfügung über ihr letztes Guthaben irgendwelche Pflichten ein?
Was ist wenn das Geld zb. Gerade mal für Blumen reicht und ich hole es ab?
Es gibt keine weiteren Verwandten und sie hat Krebs im Endstation...... danke
Wer ist ohne Testament Erbe? Ich kann es ja nicht sein, ich mach mich dem Erben gegenüber bestimmt strafbar wenn ich das Geld vom Konto verwende.
1 Antwort
Als Nichterbe musst Du dich nach dem Tod um nichts kümmern, das ist Aufgabe der Erben.
Mit der Kontovollmacht gehst Du KEINERLEI Verpflichtungen ein. Du kannst diese ausüben, musst es aber nicht.
Und nach dem Tod würde ich nichts ohne Absprachen mit den Erben machen.
Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Also eigene Kinder, Geschwister, Eltern, .....!
Gibt es keine Erben, erbt der Staat.
Nein, das ist alles andere, als dein Geld!! Aber wenn es der Stiefmutter so schlecht geht, wie ist die Beerdigung organisiert? Würde das Geld vom Konto reichen? Hat sie eine Sterbegeldversicherung? Bist du darin Begünstigter?
Eine Kontovollmacht dient dazu, dass Du für den Kontoinhaber in seinem Namen Bankgeschäfte tätigst.
Es macht Dich NICHT zum Eigentümer des Geldes.
Stirbt die Stiefmutter, gehört das Geld mit dem Tod den Erben, nicht Dir!
Ja, das wäre ein Diebstahl!
Es gibt keine lebenden Verwandten mehr, das haben wir heute besprochen, wenn die Stadt Erbt, Erbt sie sich auch das Geld auf dem Konto.... und wenn ich es vorher abgeholt habe ist das doch Unterschlagung oder?
oder ist es „mein Geld“ weil ich eine Vollmacht besitze?