Vandalismus an Wohnungstüre außen - Wer ist zuständig?
Mein Vater ist Vermieter einer Wohnung, allerdings kümmere ich mich neuerdings um alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang damit stehen (das hat unterschiedliche Gründe, ist hier auch nicht wichtig...) Heute hat mich die Mieterin informiert, dass die Wohnungstüre von außen beschädigt wurde.
Als das bei meiner eigenen Wohnung (ebenfalls in Miete) einmal passiert ist, dachte ich - da es an der Außenseite der Türe war - es wäre das Haus dafür zuständig. Die Hausverwaltung hat mich allerdings abblitzen lassen und meinte, es wäre meine Haushaltsversicherung zuständig. Ich habe das damals nicht weiter verfolgt, weil mich der Kratzer nicht besonders stört.
Ich habe jetzt ein bisschen im Internet gestöbert und völlig unterschiedliche Informationen gefunden. Kann mir jemand helfen? Wer ist zuständig?
- Das Haus (Genossenschaft)?
- Die Mieterin (bzw. ihre Haushaltsversicherung)?
- Oder wir - Vermieter?
Vielen Dank!!
4 Antworten
Ist die Wohnungstür Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
In vielen WEGs sind die Wohnungstüren aus dem Gemeinschaftseigentum herausgenommen worden, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben eine Tür nach seinem Sicherheitsverständniss einbauen zu können.
Wenn sie Sonderreigentum ist, fällt es in die Verantwortung des Eigentümers diese zu reparieren oder zu ersetzen.
Ist es Gemeinschaftseigentum, so ist dennoch der VM gegenüber seinem Mieter verpflichtet, kann sich das dann aber von der Gemeinschaft wiederholen.
Der Mieter selber ist für die Wohnungstür nur verantwortlich, wenn er den Schaden selber Verursacht hat.
Ist derjenige zu ermitteln, der den Schaden verursacht hat, kann man denjenigen natürlich in Regress nehmen.
Inwiefern hier Versicherungen greifen, lässt sich aus der Entfernung nicht sagen, hängt davon ab, wer und warum der Schaden verursacht hat und wem die Tür den nun gehört.
Egal wer dafür zuständig ist, eine Person auf jeden Fall, wenn nicht Verursacher, nicht:
Die Mieterin ist nicht zuständig!
Der Vermieter ist zuständig, wer das letztendlich zahlt, kann der Mieterin egal sein!
Die Hausratsversicherung der Mieterin könnte meiner Meinung nach nur in einem Fall zuständig sein:
Wenn es sich um Schäden nach einem Einbruch/Einbruchsversuch handelt!
Aber hier handelt es sich gem. Deiner Ausführung um Vandalismusschäden!
Mietverträge beziehen sich auf die Mietsache und nicht der "Außentür". Dafür gibt es Versicherungen für den Vermieter ... Gebäudeversicherung z.B. ... auch Vandalismus sollte der Vermieter für sein Gebäude versichert haben.
Eigentümer der Wohnung kann der Vater ja wohl nicht sein wenn es sich um einen Genossenschaftsbau handelt.
Zuständig für die Beseitigung von Vandalismusschäden ist dann die Genossenschaft als Eigentümer des Hauses.
Das große Manko einer jeden Internetberatung ist, dass man vom Fragesteller keine Unterlagen anfordern kann. Bei einer herkömmlichen Rechtsberatung würde der Rechtsanwalt auf Vorlage eines Grundbuchauszugs bestehen damit der Sachverhalt klar ist. Bei dieser Frage ist mal wieder nichts klar.
Ja, offensichtlich dürfte das unterschiedlich sein. Bei uns gibt es viele Genossenschaften, die Wohnungen in unterschiedlichen Varianten zum Kauf anbieten.
In Österreich ist das evtl. ebenso möglich wie eine "Haushaltsversicherung".
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjSzdGi8fH_AhVEhf0HHUH4DaAQFnoECDYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwien.arbeiterkammer.at%2Fberatung%2FWohnen%2FWohnen_im_Eigentum%2FGenossenschaftswohnungen_mit_Kaufoption.html&usg=AOvVaw3AxTa5N-v7wLPUdxeUy-0n&opi=89978449