Vandalismus an Wohnungstüre außen - Wer ist zuständig?

4 Antworten

Ist die Wohnungstür Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

In vielen WEGs sind die Wohnungstüren aus dem Gemeinschaftseigentum herausgenommen worden, um dem Eigentümer die Möglichkeit zu geben eine Tür nach seinem Sicherheitsverständniss einbauen zu können.

Wenn sie Sonderreigentum ist, fällt es in die Verantwortung des Eigentümers diese zu reparieren oder zu ersetzen.

Ist es Gemeinschaftseigentum, so ist dennoch der VM gegenüber seinem Mieter verpflichtet, kann sich das dann aber von der Gemeinschaft wiederholen.

Der Mieter selber ist für die Wohnungstür nur verantwortlich, wenn er den Schaden selber Verursacht hat.

Ist derjenige zu ermitteln, der den Schaden verursacht hat, kann man denjenigen natürlich in Regress nehmen.

Inwiefern hier Versicherungen greifen, lässt sich aus der Entfernung nicht sagen, hängt davon ab, wer und warum der Schaden verursacht hat und wem die Tür den nun gehört.

Egal wer dafür zuständig ist, eine Person auf jeden Fall, wenn nicht Verursacher, nicht:

Die Mieterin ist nicht zuständig!

Der Vermieter ist zuständig, wer das letztendlich zahlt, kann der Mieterin egal sein!

Die Hausratsversicherung der Mieterin könnte meiner Meinung nach nur in einem Fall zuständig sein:

Wenn es sich um Schäden nach einem Einbruch/Einbruchsversuch handelt!

Aber hier handelt es sich gem. Deiner Ausführung um Vandalismusschäden!

Mietverträge beziehen sich auf die Mietsache und nicht der "Außentür". Dafür gibt es Versicherungen für den Vermieter ... Gebäudeversicherung z.B. ... auch Vandalismus sollte der Vermieter für sein Gebäude versichert haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eigentümer der Wohnung kann der Vater ja wohl nicht sein wenn es sich um einen Genossenschaftsbau handelt.

Zuständig für die Beseitigung von Vandalismusschäden ist dann die Genossenschaft als Eigentümer des Hauses.

Privatier59  03.07.2023, 08:46
@Andri123

Das große Manko einer jeden Internetberatung ist, dass man vom Fragesteller keine Unterlagen anfordern kann. Bei einer herkömmlichen Rechtsberatung würde der Rechtsanwalt auf Vorlage eines Grundbuchauszugs bestehen damit der Sachverhalt klar ist. Bei dieser Frage ist mal wieder nichts klar.

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Katharina2391 
Fragesteller
 03.07.2023, 22:56

Ja, offensichtlich dürfte das unterschiedlich sein. Bei uns gibt es viele Genossenschaften, die Wohnungen in unterschiedlichen Varianten zum Kauf anbieten.

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