Muss der Mieter den WC erneuern wenn er es nicht gepfelgt hat? Erst vor 10 Monaten erneuert.

4 Antworten

Mal ein offenes Wort: Wenn ein Lokus nach 10 Monaten "Ablagerungen" hat (wir reden hier doch hoffentlich nicht von solchen organischen sondern mineralischen Ursprungs!), dann spricht das aus meiner Erfahrung für einen defekten Druckspüler oder durchlaufenden Spülkasten und dafür ist schließlich der Vermieter zuständig. Reden könnten wir allenfalls darüber, ob der Mieter diesen Mangel hätte anzeigen müssen. Wie dem auch sei: Mit ein wenig Toilettenreiniger oder Zitronensäure bekommt man das schnell wieder weg.

alhaus, wenn nach schon 10 Monaten ein WC Becken derart ungepflegt ( mistig ! ) hinterlassen wird, würde ich die Mieter dazu auffordern das Becken zu säubern ! Vorher würde ich die Wohnung nicht abnehmen.

Man bekommt solch ein Becken sauber, garantiert ! Bleibt der Mieter untätig, könnte ihm ein mutwilliges Verhalten entgegen der Vertragspflichten ( ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln ) unterstellt werden. Ich denke für solche Fälle wird eine Kaution hinterlegt. K.

Es gibt für solche Fälle sehr gute Reinigungsmittel die auf Porzellan alle Rückstände entfernen. Ein Auswechseln ist vollkommen überzogen.

Mit Waschmitteln wird man auch ein WC niemals sauber bekommen - Waschmittel sind normalerweise fürs Wäsche waschen gedacht.

Aber wenn Du willst, kannst Du eine professsionelle Reinigung der Kloschüssel dem Mieter in Rechnung stellen - soweit die Verschmutzung als Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten wurde.

Kann man eine Erneuerung des WCs verlangen?

Nein - aus Schadensminderungspflicht aber den Mieter unter Fristsetzung zu einer Grundreinigung auffordern und ankündigen, andernfalls eine Fachfirma zu Lasten der Kaution damit zu beauftragen.

G imager761