Rohrverstopfung, wer muss sich darum kümmern, Mieter oder Vermieter?

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Bei mir stellte sich vor ein paar Jahren heraus, dass der Vermieter per Eigeninstallation in der der Wohnung unter mir ein zu schmales und in einem ungünstigen Ablaufwinkel verlaufendes Rohr eingesetzt hatte. Ich habe mich mit Erfolg geweigert, mich an den Reinigungskosten zu beteiligen.

Für die neue Wohnung (ein Reihenhaus) habe ich mir selbst eine - doch nicht soo teure - Spirale angeschafft. So ein Ding sollte zumindest für die Teile der Rohre reichen, die ausschließlich von deiner Wohnung aus genutzt werden.

Da du mit anderen Hausbewohnern Kontakt hast, wäre es doch wohl kein Problem, die Spirale herumwandern zu lassen und so der Verursachung auf die Spur zu kommen - oder?

Meine Erfahrung mit dieser Geschichte ist, dass auf jeden Fall erst der Vermieter über die Verstopfung informiert werden muss.

Bei Eigenregie zahlt der die Musik, der sie bestellt hat.

Lässt der Vermieter den Schaden beheben, zahlt er die Kosten.

Ausnahme: Bei der Reinigung wird festgestellt, das Ihr mutwillig eine Verstopfung verursacht habt, indem Ihr etwas abgespült habt, was nicht in die Kanalisation gehört.

Deine Spezialfirma zum Rohre reinigen zählt sicher nicht zu den qualifizierten Unternehmen, denn Abflußrohre an denen Spülmaschinen angescchlossen sind verschmutzen in der Regel nicht wegen deren Nutzung - es sei denn, Ihr spült ohne Spülmitte. Geschirrspülmittel sind in der Regel so wirksam, dass sie besonders Fette gut lösen.

Die Tatsache, dass sich die Rohre schon nach 5 Monaten wieder zusetzen spricht ebenfalls dafür, dass die Reinigung nicht gründlich durchgeführt wurde oder dass der Rohrquerschnitt zu klein bemesssen ist oder das Gefälle im Abflussrohr falsch ist.

In Eurem Fall liegt der Verdacht nahe, dass Ihr Eure Speisefette aus den Pfannen und Töpfen im Spülbecken entsorgt und sich diese Fette in den Rohren ablagern. Besonders wenn es sich noch um ältere Gußrohre handelt ist das Risiko groß, dass sich diese zusetzen.

Vor der nächsten Aktion würde mich auch mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, der kann sicher etwas zu dem Zustand und dem Verlauf der Abflußrohre sagen.

Im vorangegangenen Fall konnte Euch also die Schadensvermutung zugeschoben werden. Es spricht auch wenig dagegen, wenn Ihr schon sehr lange in der Wohnung wohnt.

Nunmehr ist ja nach der ordnungsgemäßen(?) Reinigung eine neue Verstopfung aufgetreten, für die zunächst der Vermieter verantwortlich ist, um sie beseitigen zu lassen. Ihr müßt ihm eine zweiwöchige Frist zu Schadensbeseitung setzen, könnt eine Mietminderung bei einer vorliegenden Beeinträchtigung vorbehaltlich geltend machen (ich würde hiervon allerdings möglichst absehen) und ihm zugleich die Ersatzvornahme bei Fristverstreichen androhen.

Die eingeforderten, aber nicht vom Vermieter erstatteten Kosten der ordnungsgemäßen Ersatzvornahme können dann von der übernächsten Nettomiete abgezogen werden. Natürlich muss die Fachfirma auch ein Schadensprotokoll anfertigen, von dem der Vermieter eine Kopie erhält.

Siehe auch: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/abflussverstopfung.html

Im Gründe genommen der Vermieter.