Muss ich als Mieterin die Innenseite der Fensterrahmen streichen?

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Hallo, bei uns ist das auch so geregelt. Man verwies uns lt. BGH auf eine Vorschrift, wonach zum Streichen der Innentüren- und -fenster der Mieter verpflichtet ist. K.

Die erste Frage ist ja wohl, ob man zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist und da muß man sich den Mietvertrag zur Hand nehmen, lesen, was darin steht und überprüfen, ob das alles so wirksam ist.

Schau in Deinen Mietvertrag, was Du dort unter Schönheitsreparaturen leisten sollst. Bei einer vollständigen Klausel gehören die vom Raum aus gesehenen Innenseiten der Fenster dazu, also nicht die Zwischenräume und Aussenseiten der Verbundfenster.

Möglicherweise mußt Du gar nicht Streichen, wenn Deine Schönheitsreparaturenklausel starre Reparaturfristen enthält, wie z. B. "alle drei Jahre" (anstelle "üblicherweise alle 3 Jahre"). Solche starren Fristen machen die gesamte Klausel unwirksam, so dass auch nicht die Decken und Heizkörper zu streichen sind.

Siehe hierzu: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html

ich würde mal in meinen Mietvertrag schauen, meistens steht das da drin. Von Innen streichen ist Mietersache!!