Muss ich als Mieterin die Innenseite der Fensterrahmen streichen?
Bei mir in der Wohnung (Altbau) wurden jetzt endlich die Fenster gestrichen. War auch wirklich an der Zeit, weil der Regen dem Holz über die Jahre schon sehr zugesetzt hat. Mein Vermieter hat mir jetzt aber gesagt, dass es meine Aufgabe ist die Innenseiten der Fensterrahmen zu streichen. Stimmt das? Für mich ist ein Fester die Aufgabe des Vermieters und zwar innen und außen! Außerdem weiß ich nicht mal was hier Innenseite sein soll. Ich wohne in einem Altbau und da gibt es diese Doppelfester. Also Außenglas, Zwischenraum, Innenglas. Wisst ihr wie ich es mein? Was heißt innen? Nur was wirklich in der Wohnung ist oder den inneren Flügel oder inneren Flügel und Innenseite des äußeren Flügels? Je nachdem sind das natürlich ganz andere Kosten die da auf mich zukommen würden.
4 Antworten
Hallo, bei uns ist das auch so geregelt. Man verwies uns lt. BGH auf eine Vorschrift, wonach zum Streichen der Innentüren- und -fenster der Mieter verpflichtet ist. K.
Die erste Frage ist ja wohl, ob man zu Schönheitsreparaturen verpflichtet ist und da muß man sich den Mietvertrag zur Hand nehmen, lesen, was darin steht und überprüfen, ob das alles so wirksam ist.
Schau in Deinen Mietvertrag, was Du dort unter Schönheitsreparaturen leisten sollst. Bei einer vollständigen Klausel gehören die vom Raum aus gesehenen Innenseiten der Fenster dazu, also nicht die Zwischenräume und Aussenseiten der Verbundfenster.
Möglicherweise mußt Du gar nicht Streichen, wenn Deine Schönheitsreparaturenklausel starre Reparaturfristen enthält, wie z. B. "alle drei Jahre" (anstelle "üblicherweise alle 3 Jahre"). Solche starren Fristen machen die gesamte Klausel unwirksam, so dass auch nicht die Decken und Heizkörper zu streichen sind.
Siehe hierzu: http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html
ich würde mal in meinen Mietvertrag schauen, meistens steht das da drin. Von Innen streichen ist Mietersache!!