Leben getrennt, ex beantragt schülerbafög. Haben auch ein Kind. Was nun?

1 Antwort

Es gibt hier Menschen, die sich besser auskennen als ich, aber m.W. hängt der Unterhalt vom Einkommen des Verpflichteten ab.

Und da Du den Betreuungsunterhalt 'bescheuert' findest: Wie stellst Du Dir das denn vor mit der Betreuung Deines Kindes in den ersten drei Lebensjahren? Wenn die Mutter dies macht, muss sie ja nun von irgendwas leben, und wenn der Vater zahlungskräftig ist, warum sollte dann die Allgemeinheit zahlen müssen? Auf die Gefahr hin, dass Du das übelnimmst: Du hast es in der Hand, ob Du ein Kind zeugst oder nicht.