Hafte ich für Steuerschulden vom Ex Mann mit?
Hallo ihr lieben ,
ich bin alleinerziehende Mama von zwei Kindern.Seit 2012 von meinem Ex Mann getrennt und seit 2015 geschieden.Heute bekam ich Post von einem Anwalt wo drin stand das mein Ex Mann der hauptberuflich als Angestellter Elektriker arbeitet ,und nebenbei ein klein Gewerbe hat 27000 Euro Steuerschulden hat und aufgrund dessen nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann.Er hat mit einer neuen Partnerin nochmal zwei Kinder bekommen sie und im Alter von zwei und zwei Monaten.ist das rechtens und kann wegen der Steuerschulden auch noch etwas auf mich zukommen
4 Antworten
M.E. hat der Kindesunterhalt Vorrang vor Schulden.
Du könntest Dich an die zuständige Stelle für Unterhaltsvorschuss wenden. Ggf. Unterhaltsvorschuss beantragen, dann treiben die schon den zu zahlenden Unterhalt beim Kindsvater ein. UV ist allerdings weniger als Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Eine Haftung für die Zahlung von Steuerschulden des Ehemannes besteht sicherlich nicht.
Aber indirekt trifft Dich das ja nun einmal auch. Die Höhe des Unterhalts wird unter anderem nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners festgesetzt.
Wenn Steuerschulden bestehen, ist man bei der bisherigen Unterhaltsfestsetzung ja nun doch offenbar von einem zu hohen Einkommen ausgegangen. In der Zukunft wird schon deshalb der Unterhalt geringer ausfallen.
Wenn ich mir die nicht gerade geringe Zahl der Unterhaltsberechtigten anschaue vor dem Hintergrund der ausgeübten Berufstätigkeit, dann ist das mit Sicherheit einer der sogenannten Mangelfälle in denen die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle Makulatur sind.
Sofern Du noch nicht anwaltlich vertreten bist, rate ich dringend dazu, einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Bearbeitung solch komplizierter Fälle überfordert den Laien regelmäßig.
und kann wegen der Steuerschulden auch noch etwas auf mich zukommen
Nein.
Und für meine Steuern haftest du auch nicht. Warum auch?
Anwälte haben einen Freibrief dafür, ungestraft jeden nur erdenklichen Mist schreiben zu dürfen.
Dass Unterhalt vor Steuerschulden geht, dürfte diesem ... auch klar sein.
Wenn es tatsächlich die Steuerschulden des Ehemannes sind, bist Du raus aus der Sache.