Kann man bei Minijob auch in einem Monat mal mehr verdienen und im anderen weniger?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Überschreitet in einem 400-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.

http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/01__400__euro__minijob/01__verdienstgrenzen/01__entgeltgrenze/Entgeltgrenze.html

Eine Urlaubsvertretung ist vorhersehbar.

Anders sieht es in diesem Fall aus:

Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro führt hingegen nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen.

bitte die Beispiele auf der verlinkten Seite der Minijob-Zentrale ansehen

Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmeregelung nur für die Fälle gilt, in denen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro infolge unvorhersehbarer Umstände überschritten wird. Die Zahlung eines (tarif)vertraglich geregelten jährlichen Weihnachts- oder Urlaubsgeldes beispielsweise ist vorhersehbar und muss bereits bei Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts berücksichtigt werden.

Eigentlich sollte jeder Monat unter 400 € sein, aber ich schätze dass besonders Betriebe die zb Studenten im Saison Gewerbe zb Biergarten anstellen hier ein bisschen tricksen und die Abrechnung nicht völlig mit der monatlichen Arbeitszeit übereinstimmt... Ob das jetzt moralisch ok ist musst du und dein Arbeitgeber entscheiden...