2 Teilzeit Jobs und beide brutto1200€?

1 Antwort

Bei einem zweiten Job in LSK VI musst Du eine Steuererklärung abgeben, evtl. ergibt sich dann eine Nachzhlung.

Die reale zu erwartende Steuerlast kann man schon mal abschätzen, wenn man ein Brutto von 2.400 in einen Nettorechner eingibt. Und da ergibt sich tatsächlich ein Netto von knapp 1.700.

Also was darüber liegt, sollte man für eine Nachzahlung bereithalten.