Kleinunternehmen rückwirkend anmelden?
Hallo! Ich habe im vergangenen Jahr freiberuflich gearbeitet. Da ich zum Zeitpunkt noch im Studium war und das nur nebenbei als HiWi gemacht habe, wusste ich nicht, dass ich mich für meinen Nebenjob beim Finanzamt als freiberuflich melden muss. 1) kann ich mich rückwirkend als Kleinunternehmen anmelden? (Ca. 6 Monate später) und ist mit einer Strafe zu rechnen?
Jetzt bin ich Absolvent und will hauptberuflich freiberuflich arbeiten. Um mir den Kampf mit der Umsatzsteuer zu sparen, würde ich jetzt gern die Kleinunternehmerregelung geltend machen und das vorgegangene Kalenderjahr, wo ich (weit) unter den 17.500€ verdient habe, für diese Regelung als 1. Umsatzjahr anrechnen lassen. 2) kann ich das noch, auch wenn ich mich meine Selbstständigkeit nicht rechtzeitig angemeldet habe?
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen und danke Antworten!
1 Antwort

Die Betriebseröffnung sollte man dem Finanzamt schon mitteilen. Aber es wird niemandem der Kopf abgerissen, wenn man seine Einkünfte (Einkommensteuer, ebtl. Gewerbesteuer) und Umsätze (Umsatzsteuer) in den jeweiligen Steuererklärungen einfach erklärt.
Wahrscheinlich werden sie den Betriebseröffnungsbogen dann noch zusenden.