Überholen im Überholverbot?
Hallo
Ich haben ein Problem
Ich bin heute auf einer Landstraße unterwegs gewesen
Vorher war 70kmh erlaubt danach wurde die 70 kmh aufgehoben da vor mir ein Auto mit ausländischen Kannzeichen war und der immer wieder auf 40 kmh abgebremst ist und ich ihn dann überholt haben
Würde ich kurze Zeit später angehalten
Ich habe zu den Beamten gesagt das ich mich schriftlich äußern möchte
Ist es sinnvoll da gehen an zu gehen oder ehr keine gute Idee da ich noch ca 1'5 Monate Probezeit habe
Da ich Erfahren habe das die Ordnungshüter den Verstoß nachweisen müssen ist es richtig ?
3 Antworten
Ein Überholverbot besteht nicht zum Spaß oder nur für schnelle Fahrzeuge. Es besteht, damit eine grundsätzliche Gefahr auf einem Streckenabschnitt vermieden werden kann, die mit dem Überholen zusammenhängt. Das kann eine Kuppe, eine Kurve, eine bevorstehende Kreuzung, die Einfahrt in eine Ortschaft, ein besonderes Gefälle oder ein anderer Grund sein. In diesem Sinne ist ein Überholverbot keine Option, sondern Pflicht.
Sofern es also Zeugen gibt, die Dich beim Überholen gesehen haben, wirst Du schlechte Karten haben, den Sachverhalt an sich zu leugnen oder überhaupt nur zu bagatellisieren.
Letztendlich schützt das Überholverbot Dich vor einem Risiko, das Du selbst so nicht erkennen kannst oder nur zu spät sehen würdest.
Die Antwort auf Deine Frage: in dieser Sachlage keine Chance - freue Dich, wenn Du mit einem Punkt und einem Bußgeld davonkommst.
Auch wenn Du vor Dir einen Dich "nervenden" Autofahrer hast, der streckenweise nur 40 fährt - wenn Überholverbot vorgegeben ist, dann gilt das auch in dieser Situation.
Folge für dich als "Fahranfänger / Führerschein auf Probe ..... neben Bußgeld plus Punkt in Flensburg ein kostenträchtiges Aufbauseminar zuzüglich Verlängerung der Probezeit.
Mit dem Widerspruch zeigt dann ja auch eindrücklich, dass er ein Aufbauseminar benötigt. Wenn man die Verkehrsregeln nicht verstanden hat.
es reicht wenn die Beamten aussagen das du den Verstoß begangen hast.
"Ist es sinnvoll da gehen an zu gehen"
Und was soll das bringen???
Überholverbot ist Überholverbot, da ändert ein langsamer fahrendes Fahrzeug nichts dran!
Selbst Traktoren darfst Du nur dann trotz Überholverbot überholen, wenn dass per Verkehrszeichen erlaubt ist!
Ist es richtig das die Ordnungshüter denn verstoss nachweisen müssen