Freistellung oder höhere Abfindung?
Hallo.
Hier zunächst die Grundsituation:
Der Arbeitgeber ÖD, bietet nach langer Krankheit nun an: Auflösungsvertrag aus gesundh. Gründen, entsprechend gesetzlicher Kündigungsfrist zum 31.12.18 Abfindung + bezahlte Freistellung ab 01.07. bis Ende des Arbeitsverhältnisses. Arbeitszeit war TZ, 28 Wo/Std.
Vorgeschichte:
2 Zusammenbrüche, nervlich körperlich, Krankengeld läuft aus, Antrag auf ALG 1 ist gestellt, BHG 40, gleichgestellt Arbeitsagentur mit 50 %, Reha-Befund nach 5 Wochen dort: 3 - 6 Stunden nur noch, ausdrücklich nicht mehr bei diesem Arbeitgeber, da sonst große RückfallGefahr. Antrag auf Teil-EU-Rente ist gestellt, krank geschrieben, AU aus der Reha entlassen.
Finanzfrage: Um ab 01.07. bezahlt freigestellt zu sein, muß AU ab denn beendet sein. Kann dies jedoch negative Auswirkungen auf die Entscheidung über den laufenden Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente haben?
Vielen Dank!
1 Antwort
Schwierige Entscheidung, welche Du letztendlich selbst treffen musst.
Nur folgende Gedanken dazu:
- Abfindung ist zu versteuern, grob 1/3 geht dafür weg
- Freistellung bedeutet längere SozialVS-und RV-Beiträge durch Arbeitgeber
Herzlichen Dank! Ja, ich denke auch, das sind Argumente, die man intensiv werten muß.
Meine Frage/Sorge im Grundsatz ist jedoch: Muß ich, falls ich auf den Aufhebungsvertrag mit Freistellung eingehe, negative Auswirkungen auf meinen laufenden Antrag auf TEIL-Erwerbsminderungsrente befürchten oder hat das Eine keinen Einfluss auf das Andere???